URTEILE

Urteile zum Thema:

Aussteller (2 Urteile)

(2) Für eine Zeugnisausstellung bleibt es in jedem Falle erforderlich, daß der Ausstellende dem Arbeitnehmer übergeordnet sein muß.
- ArbG Wilhelmshaven 26.9.1971 - Ca 270/71

(1)Es ist nicht zulässig, daß in Vertretung des Arbeitgebers ein freiberuflich tätiger Rechtsanwalt das Zeugnis ausstellt und unterschreibt. Es ist unzulässig, daß das Zeugnis auf einem Anwaltsbriefbogen geschrieben und mit dem Zusatz "Rechtsanwalt" von einem Anwalt unterschrieben wird, der nicht im Dienst des Arbeitgebers steht. Diese überaus auffällige und von der Verkehrssitte stark abweichende Tatsache ist geeignet, beim Leser die Meinung aufkommen zu lassen, daß es sich hierbei um ein Zeugnis handelt, das im Zuge einer gerichtlichen Verfahrens erzwungen oder zumindest erst nach Einschaltung eines Rechtsanwalts erteilt worden ist.
- LAG Hamm 2.11.1966 - 3 Ta 72/66

 
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★★★★★ von S.S. am 5 Sterne
Zeugnistest
Die Zeugnisanalyse hat meine Erwartungen übertroffen. Besonders gut fand ich, dass für diesen Preis so schnell eine so ausführliche Bewertung möglich war. Ein Freund hat sein Zeugnis woanders für mehr Geld analysieren lassen und fand meine Analyse besser. Sehr zu empfehlen, danke!
★★★★★ von P.J. am 5 Sterne
Zeugnistest
Super Service! Die wichtigsten Optimierungsempfehlungen von Ihnen habe ich in diplomatischer Art und Weise an meinen Arbeitgeber weitergegeben, welcher die genannten Positionen auf dieser Basis dann noch nachträglich in allen Punkten optimiert hat, sodaß ich am Ende ein "passendes" Arbeitszeugnis in der Hand hatte. Vielen Dank!!!
★★★★☆ von H.P. am 4 Sterne
Zeugnistest
Meine Erwartungen an das Portal wurden vollauf erfüllt. Leider hat sich mein Arbeitgeber in keinster Weise (trotz Verweis auf Arbeitszeugnis.de) an die Alternativvorschläge gehalten. Mir wurde zwar ein neues Zeugnis ausgestellt, dieses ist aber nicht besser als das Vorherige.
★★★★★ von H.M. am 5 Sterne
Zeugnistest
Gerne gebe ich eine Bewertung zu der Zeugnisberabeitung ab: Das Zeugnis wurde sehr detailliert kommentiert und mit Alternativvorschlägen versehen. Ich bin dankbar dafür, denn die Formulierungen meines Arbeitgebers waren unpersönlich und spürbar mit Baukastenformulierungen versehen. Die vorgeschlagenen Änderungen wurde teilweise übernommen. Vor allem auch die Schlußformel wurde übernommen sowie Aussagen zur Qualifikation was mir sehr wichtig war. Unnachgiebig zeigte sich der Arbeitgeber in der Wortwahl einiger Passagen.
★★★★☆ von J.T. am 4 Sterne
Zeugnistest
Die Erwartungen an Ihre Dienstleistung wurden erfüllt. Vielen Dank nochmals. Der Arbeitgeber hat die Empfehlung, Angaben zum Unternehmen und der Abteilung nicht umgesetzt. Ansonsten hat der Arbeitgeber die gewünschten Änderungen ergänzt.