Betriebsrat im Arbeitszeugnis

Gerichtsurteile zum Betriebsrat im Arbeitszeugnis:

Betriebsrat im Arbeitszeugnis (7 Urteile)

(7) Der Arbeitnehmer hat in der Regel einen Anspruch darauf, daß eine Freistellung als Personalratsmitglied in einen Zwischenzeugnis nicht gegen seinen Willen erwähnt wird.
- Hessisches LAG 19.11.1993 - 9 Sa 111/93

(6) Ein Arbeitnehmer kann von der Arbeitgeberin (hier: BfA) verlangen, daß diese Angaben über seine ehrenamtlichen Tätigkeiten aufgrund des Bundespersonalvertretungsgesetzes (hier: Jugendvertretertätigkeit) aus einer dienstlichen Beurteilung (Zwischenzeugnis) entfernt.
- LAG Hamm 6.3.1991 - 3 Sa 1279/90

(5) Gewerkschaftliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers oder dessen Mitarbeit im Betriebsrat dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers in ein qualifiziertes Zeugnis ausgenommen werden. Auch mittelbare Aussagen, welche ein derartiges Engagement nahelegen, haben zu unterbleiben.
- ArbG Ludwigshafen 18.3.1987 - 2 Ca 281/87

(4) Die Funktion eines Arbeitnehmers als Betriebsratsmitglied darf im Zeugnis nur ausnahmsweise erwähnt werden, und zwar nur dann, wenn der Arbeitnehmer es wünscht oder wenn er seiner Arbeit durch die Dauer der Amtsausübung völlig entfremdet ist.
- LAG Frankfurt 2.12.1983, 13 Sa 141/83

(3) Die Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zum Betriebsrat ist in aller Regel nicht im Zeugnis zu erwähnen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es der Arbeitnehmer nicht wünscht. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Arbeitnehmer vor seinem Ausscheiden lange Zeit ausschließlich für den Betriebsrat tätig war und der Arbeitgeber infolgedessen überhaupt nicht mehr in der Lage ist, dessen Leistung und Führung verantwortlich zu beurteilen.
- LAG Frankfurt/M. 10.3.1977 - 6 Sa 779/76 1

(2) Die Tätigkeit eines Arbeitnehmers als freigestelltes Betriebsratsmitglied darf im Arbeitszeugnis jedenfalls dann keinen Niederschlag finden, wenn durch die Freistellung der Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz nicht entfremdet wurde (z.B. durch die Einführung neuer Arbeitsmethoden, Fertigungs- und Betriebsabläufe). 2. Eine Entfremdung vom Arbeitsplatz ist dann nicht gegeben, wenn der seit fast vier Jahren freigestellte Betriebsratsvorsitzende bis zuletzt regelmäßig den ihm vorgesetzten Meister während dessen Urlaub vertreten hat. - ArbG Kassel 18.6.1976 - (4) 3 Ca 240/76

(1) Die Funktion eines Arbeitnehmers als Arbeitnehmervertreter (Betriebsratsmitglied) gehört, da die Ausübung dieser Funktion mit der Art des Arbeitsverhältnisses nichts zu tun hat, nicht ins Zeugnis.
- LAG Hamm 12.4.1976 - 9 Sa 29/76

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