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Autor Thema: Arbeitszeugnis für Diplomanden  (Gelesen 425 mal)
Hans
Gast


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« am: Dezember 03, 2011, 18:27:01 »
ZitierenZitat

Hallo,

ich war als Diplomand für ein halbes Jahr angestellt. Bisher dachte ich, dass meine Arbeitsleistung ganz gut bewertet ist („zügig und zu unserer vollsten Zufriedenheit“). Doch nach Recherchen im Internet habe ich heute den Eindruck, dass die Bewertung durch andere Passagen („haben Herrn … in dieser Zeit als aufgeschlossenen und sehr interessierten Diplomanden kennen gelernt“) oder weglassen von Passagen (z. B. Dank bei Schlussbemerkung) heruntergezogen wird. Das wundert mich sehr, da ich während meiner Zeit in der Firma mehrfach Lob für meine gute Arbeit bekommen hatte.
Desweiteren frage ich mich, ob es neben der Formulierung auch andere versteckte Codes gibt (z. B. wenn in dem Namen eines gebrauchten Computerprogramms ein Sonderzeichen ein Leerzeichen ersetzt – in meinem Fall ein @ [<Programmname>@<Namenszusatz>]).

Das Zeugnis sieht wie folgt aus:

<Bestätigung des Praktikums – persönliche Daten>

Zu seinen Aufgaben im Rahmen der Diplomarbeit gehörten:
- <Aufgabe1>
- <Aufgabe2>
- <Aufgabe 3>
- <Aufgabe 4>
Zusätzlich:
- Zusatzaufgabe

„Wir haben Herrn … in dieser Zeit als aufgeschlossenen und sehr interessierten Diplomanden kennen gelernt. Er hat sich gut engagiert und die im Rahmen der Erstellung seiner Diplomarbeit übertragenen Aufgaben mit Umsicht, zügig und zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit korrekt und einwandfrei.
Wir wünschen Herrn … für die Zukunft viel Erfolg und persönlich alles Gute.“



Besten Dank für eure Hilfe im Voraus!
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Parag66
Gast


E-Mail
« Antworten #1 am: Dezember 05, 2011, 20:42:24 »
ZitierenZitat

Hast du das Zeugnis unter zuhilfenahme der Zeugnis-Checkliste (siehe oben) mal gegeggelesen?  Dann siehst du, was alles fehlt, z.B. zum Wissen, zu Fähigkeiten, zum Erfolg usw. Allein der erste Satz zur Leistung hat dicke Auffälligkeiten:

"aufgeschlossen" ebenso wie "interessiert" heiß meist, das es bei einem prinzipiellen Interesse geblieben ist. Wichtiger als für etwas aufgeschlossen oder an etwas interessiert zu sein ist, es sich zu erarbeiten.  Der Satz „Wir haben Herrn … in dieser Zeit als ... kennen gelernt" kann laut Urteil des LAG Hamm als Kritik gedeutet werden, siehe folgendes Urteil:

Zitat
Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99 

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Hans
Gast


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« Antworten #2 am: Dezember 28, 2011, 17:23:19 »
ZitierenZitat

So! Besser spät als nie:
Vielen Dank für die Antwort Parag66! Ich habe mich noch am Montag (5.12.) mit dem Personalchef unterhalten und der hat mir bestätigt, dass es ein gutes Zeugnis sein sollte. Da sieht man mal wieder, dass selbst Personaler manchmal nicht auf dem neusten Stand sind und man selber auf jede Kleinigkeit achten muss.
Ich habe nach der (auch hier auf der Seite irgendwo vorhandenen) Grundstruktur mein Arbeitszeugnis selbst geschrieben. Nach der Checkliste habe ich dann alles nochmal untersucht und dem Personalchef zur Unterschrift vorgelegt. Er hat es ohne Beanstandung unterschrieben.

Es ist also alles wieder in Butter.


Gruß,
Hans

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