Hast du das Zeugnis unter zuhilfenahme der Zeugnis-Checkliste (siehe oben) mal gegeggelesen? Dann siehst du, was alles fehlt, z.B. zum Wissen, zu Fähigkeiten, zum Erfolg usw. Allein der erste Satz zur Leistung hat dicke Auffälligkeiten:
"aufgeschlossen" ebenso wie "interessiert" heiß meist, das es bei einem prinzipiellen Interesse geblieben ist. Wichtiger als für etwas aufgeschlossen oder an etwas interessiert zu sein ist, es sich zu erarbeiten. Der Satz „Wir haben Herrn … in dieser Zeit als ... kennen gelernt" kann laut Urteil des LAG Hamm als Kritik gedeutet werden, siehe folgendes Urteil:
Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99