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Autor Thema: Arbeitszeugnis im Ausland  (Gelesen 501 mal)
geiger
Gast
« am: August 28, 2005, 00:09:25 »
ZitierenZitat

hallo,

ich beendige demnächst ein 5-monatiges praktikum bei der deutschen telekom in den USA. mein chef sagte mir, ich kann mir mein eigenes praktikumszeugnis schreiben, er unterschreibt alles - auch ein deutsches praktikumszeugnis, obwohl er gar kein deutsch kann.

wir haben eine deutsche mitarbeiterin in unserer abteilung, die in deutschland auch schon viele arbeitszegnisse geschrieben hat.

ich habe nun vor ein englisches arbeitszeugnis zu schreiben und zusätzlich ein deutsches, welches ich meinem chef und der deutschen mitarbeiterin zur unterschrift gebe. damit kann ich doch immer sagen, dass sie das zeugnis geschrieben hat und ihm übersetzt hat, oder wird da jeder misstrauisch?

danke schonmal,
geiger
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Klaus Schiller
Administrator
Newbie
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Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: August 29, 2005, 02:07:04 »
ZitierenZitat

Da das deutsche Zeugnisrecht in den USA nicht gilt, wäre die Erstellung eines Zeugnisses nach deutschen Standard bei einer US-amerikanischen (Tochter-) Gesellschaft unsinnig. Anders verhält es sich, wenn das Zeugnis von der Personalabteilung der deutschen Muttergesellschaft ausgestellt wird.

Üblicherweise wird in den USA ein Letter of Reference oder Letter of Recommandation ausgestellt. Ich empfehle Ihnen, diesen LOR zugunsten der Glaubwürdigkeit von einem Fachmann nach Ihren Vorgaben entwerfen zu lassen. Hilfe erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/uebersetzung.php
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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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