Ganz ohne Kenntnis des Ausbildungsberufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss.
Auffällig ist aber die Zeugnisstruktur, in der z.B. gleich an drei verschiedenen Stellen auf das Fachwissen eingegangen wird. Dies wirkt ungeordnet. Auch die Aussage „wir bedanken uns“ (statt „wird danken ihr/ihm“) wird in der Zeugnissprache eher abwertend verstanden. Diese Formulierung ist reflexiv („sich bedanken“) und beschreibt keine Interaktion. Anders verhält es sich bei der Aussage „wir danken ihr/ihm“, in der dem Gegenüber aktiv Dank entgegengebracht wird.
Zur Form: Das Ausbildungszeugnis sollte sich nur über die Ausbildungszeit erstrecken und zum Ende der Ausbildung ausgestellt werden, sich nicht auch auf die anschließende kurze Zeit als Angestellter beziehen. Diese anschließende Beschäftigungszeit wird in diesem "Gesamt-Zeugnis" zudem nur erwähnt, aber mit keinem Wort bewertet, was aufr Leistungsmängel schließen lassen kann.
Wenn ein Arbeitsverhältnis vor Fristablauf bzw. an einem "krummen" Termin (statt am Monatsende) endete, sollte klargestellt werden, dass dies im besten Einverständnis mit dem Arbeitgeber geschah und dieser nicht vertragswidrig vor „vollendete Tatsachen“ gestellt wurde.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen AZUBI-Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf.
Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.