Das Deutsche Zeugnisforum
Eine Initiative der Personalmanagement Service GmbH Schiller & Redekop, Berlin

<< Zurück zu Arbeitszeugnis.de

Mai 24, 2013, 20:42:58 *

Forum nach einem Schlagwort / Thema durchsuchen:

 

Bitte beachten Sie:

  • Um einen Beitrag / eine Frage einzustellen, müssen Sie sich nicht registrieren. Bitte klicken Sie hierzu oben auf „Einen neuen Beitrag einstellen“
  • Je konkreter Ihre Frage formuliert ist, umso aussagekräftiger wird auch die Antwort sein. Der Umfang eines Beitrags ist daher auf 2000 Zeichen begrenzt.
  • Für eine vollständige Zeugnis-Analyse empfehlen wir Ihnen den „Zeugnistest“ (ab 19,90 Euro) oder die kostenlose Checkliste

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Zeugnis-Hotline unter 030 / 420 285 24 (zum Ortstarif) oder an den Administrator des Forums.

   Übersicht   Hilfe Suche  
Seiten: [1]   Nach unten
  Antworten  |  Thema senden  
Autor Thema: Beurteilung des Sozialverhaltens  (Gelesen 11422 mal)
Gast
« am: Mai 29, 2004, 11:01:15 »
ZitierenZitat

Wenn im Zeugnis steht:" Sein Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit ohne jede Beanstandung", was bedeutet das im Klartext und welcher Benotung entspricht diese Formulierung. Ist dies nicht ein Beispiel der Negationstechnik, die lediglich ein "ausreichendes" Sozialverhalten bedeutet?
Für eine aufklärende Antwort bedanke ich mich.
Moderator informieren   Gespeichert
arbeitszeugnis.de
Newbie
*
Beiträge: 303


« Antworten #1 am: Mai 30, 2004, 20:32:39 »
ZitierenZitat

Die Aussage "Sein Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit ohne jede Beanstandung" ist in der Tat mit der Note "ausreichend" zu bewerten.  In der zu positiver Ausdrucksweise verpflichteten Zeugnissprache ist das Ausbleiben von Beanstandungen keine wirkliche Auszeichnung, anders als z.B. ein Lob für vorbildliches Verhalten. Siehe hierzu auch
http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note4.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Moderator informieren   Gespeichert
Gast
« Antworten #2 am: Mai 31, 2004, 09:38:57 »
ZitierenZitat

Vielen Dank für Ihre Aufklärung. Ist eine solche Aussage zum Verhalten vereinbar mit einer Gesamtbewertung, die dem Arbeitnehmer bestätigt, daß er seine Aufgaben "stets zur vollen Zufriedenheit" des Arbeitgebers erfüllt hat? Bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers war das Verhalten des Arbeitnehmers stets einwandfrei. Der Arbeitgeber war verstimmt über die Gründe, die zu einer vom Arbeitnehmer gewünschten Auflösung des Arbeitsverhältnisses geführt haben. Meiner Ansicht nach darf der Arbeitgeber keinesfalls die Gründe, die zu einer Vertragsauflösung geführt haben, durch eine schlechtere Benotung des Sozialverhaltens in das Zeugnis einfließen lassen. Ist dies so zutreffend - und ist es statthaft, eine "gute" Gesamtbewertung durch solche Äußerungen zu diskreditieren?
Habe ich damit Anspruch auf eine Zeugnisberichtigung?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen um eine Antwort.
Moderator informieren   Gespeichert
arbeitszeugnis.de
Newbie
*
Beiträge: 303


« Antworten #3 am: Juni 02, 2004, 12:23:30 »
ZitierenZitat

Ist eine solche Aussage zum Verhalten vereinbar mit einer Gesamtbewertung, die dem Arbeitnehmer bestätigt, daß er seine Aufgaben "stets zur vollen Zufriedenheit" des Arbeitgebers erfüllt hat?

Man muss zwischen Leistungs- und Verhaltensbewertung unterscheiden. Die Aussage “stets zur vollen Zufriedenheit“ fasst die Leistungen eines Beurteilten zusammen. Das Verhalten hingegen wird in der Aussage „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war... „(z.B. „stets einwandfrei“ oder eben auch „ohne jede Beanstandung“) zusammenfassend bewertet. Es ist prinzipiell nicht widersprüchlich, dass ein Arbeitnehmer zwar sehr gute Leistungen erbracht hat, aber Verhaltensmängel an den Tag legte.


Bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers war das Verhalten des Arbeitnehmers stets einwandfrei. Der Arbeitgeber war verstimmt über die Gründe, die zu einer vom Arbeitnehmer gewünschten Auflösung des Arbeitsverhältnisses geführt haben.

Bitte lesen Sie hierzu die Urteile zum Thema Beweislast unter http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php

Meiner Ansicht nach darf der Arbeitgeber keinesfalls die Gründe, die zu einer Vertragsauflösung geführt haben, durch eine schlechtere Benotung des Sozialverhaltens in das Zeugnis einfließen lassen. Ist dies so zutreffend - und ist es statthaft, eine "gute" Gesamtbewertung durch solche Äußerungen zu diskreditieren? Habe ich damit Anspruch auf eine Zeugnisberichtigung?

Leider können wir keine Fragen zum Zeugnisrecht beantworten, dazu ist nur ein Anwalt befugt. Generell gesagt besteht kein Zusammenhang zwischen der Leistung bzw. dem Sozialverhalten eines Beurteilten und den Umständen seiner Kündigung. Zudem muss ein Zeugnis den gesamten Beschäftigungszeitraum bei der Bewertung berücksichtigen; auch ein tatsächlich „sehr schlechtes Verhalten“ im Rahmen der Kündigung wäre also kein gängiger Grund für eine Verhaltensnote 4, wenn das Verhalten zuvor über Jahre hinweg einwandfrei war.
Klaus Schiller, PMS
Moderator informieren   Gespeichert
Gast
« Antworten #4 am: Juni 02, 2004, 13:07:11 »
ZitierenZitat

Recht herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

Franz Krämer
Moderator informieren   Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
  Antworten  |  Thema senden  
 
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
...