Die Zeugnisaussagen sind recht knapp (vermutlich handelte es sich aber auch um ein nur kurzes Beschäftigungsverhältnis) und entsprechen mehrheitlich der Note 2. Ergänzt werden könnten insbesondere Angaben zum Wissen (z.B. im Umgang mit der EDV).
Das Adverb "insgesamt" wird in der Zeugnissprache generell nur im Sinne von "im Großen und Ganzen, nicht aber im Detail" verstanden und verweist daher eigentlich auf eine mangelhafte Leistung. Auch wenn es im vorliegenden Zeugnis im Sinne von "die Leistung zusammenfassend" gemeint ist, sollte eine negative Deutung vermieden werden.
Zudem sollte der Schlussteil den Beendigungsgrund nennen, Ihnen danken und das Ausscheiden bedauern. Wenn Dank und Bedauern fehlen, wäre die Note 2 nicht glaubwürdig.
Ein Zeugnis ist eine Urkunde, kein Brief; "freundliche Grüße" sind hier fehl am Platz.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
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