Die Ausdrücke „Interesse“ bzw. „interessiert“ findet eigentlich nur in Ausbildungs- und Praktikumszeugnissen Verwendung, da ein Interesse an der Tätigkeit für Arbeitnehmer selbstverständlich sein sollte.
Formulierungen wie „meist“ „in der Regel“ etc. sind sehr ungünstig, da diese die Bewertung der erbrachten Leistung deutlich einschränken. Solche Formulierungen werden vornehmlich für unterdurchschnittliche oder mangelhafte Leistungen verwendet.
Englischkenntnisse können im Rahmen der Zusammenarbeit mit internationalen Kunden durchaus erwähnt werden, es erscheint aber wenig schlüssig, hier auf sehr gute Deutschkenntnisse zu verweisen. Dies erweckt vielmehr den Verdacht auf einen nicht muttersprachlichen Hintergrund.
Formulierungen wie „kennen gelernt“ wirken distanzierend. Tatsächlich relevant ist aber, dass Kernkmpetenzen wie z.B. Analyse/ Urteilsvermögen nicht genannt werden.
Auch die Verhaltensbewertung als „angenehm“ ist wenig aussagekräftig. Relevante Bewertungen wie z.B. in „vorbildliches“ oder „einwandfreies Verhalten“ fehlen. Zudem wird die hierarchische Nennung missachtet. Hier: Kollegen werden hier vor den Vorgesetzten genannt.
Es fehlt das Wort „weiterhin“ vor dem Erfolgswunsch. Das könnte als Hinweis darauf missverstanden werden, dass der Erfolg bislang ausgeblieben sei.
Das Zeugnis macht sehr widersprüchliche Angaben wobei eine Note aufgrund der fehlenden Leistungszusammenfassung nicht zuzuordnen ist. Ich empfehle hier eine Zeugnisanalyse für 19,90 Euro unter
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.phpGrüße
admin