Ganz ohne Kenntnis des Berufes, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss.
Entscheidend ist letztlich der Gesamteindruck. So könnten Aussagen wie "...war in der Lage, eigenverantwortlich den Dienst (...) zu leiten" oder "war bestrebt, sich Wissen anzueignen" prinzipiell sowohl mit der Note "gut" wie auch mit der Note "mangelhaft" gewertet werden.
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