Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, einen Eigenentwurf einzureichen. Das ist ja auch ein Schwerpunkt dieser Internetseite. Es macht auch Sinn, für den Arbeitgeber ist es ein bloßer Verwaltungsakt, für den Arbeitnehmer hängt aber viel davon ab. Man kann aber sehr, sehr sehr viel falsch machen und schadet sich dann wohlmöglich selbst. Das fängt schon bei der Überschrift an, es muss "Ausbildungszeugnis" heißen, nicht "Arbeitszeugnis". Die BEwertung gehört nicht in die Einleitung, das ist eines von vielen typischen Merkmalen eines Eigenentwurfs ("absolvierte in unserem Unternehmen eine Ausbildung als Industriemechaniker
mit sehr gutem Erfolg"). In Aussagen wie "die vereinbarten Ziele bestens Erfüllt" wird die gängige Zeugnissprache unangemessen verfremdet, die Notenskala bei der Zielerreichung funktioniert anders. Wenn dann auch noch das Genus wechselt ("Die Anforderungen
seiner Position bewältigte
sie stets gut") oder dasgleiche mehrfach, aber in unterschiedlichen Noten bewertet wird ("stets zu unserer vollsten Zufriedenheit", "
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit") ist eigentlich klar, dass es ein zusammen geschusteter Eigenentwurf ist. Es gibt für solche Fälle kompetente Hilfestellung, z.B. unter der oben genannten Hotline oder bei
www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf.php.