Grob gesagt handelt es sich um eine Leistungsbewertung "von der Stange", Sie finden die Formulierungen auch in unserer Textbaustein-Datenbank. Diese Textbausteine wurden z.T. in unvorteilhafter Weise kombiniert. Aussagen wie "zeigte stets ausgezeichnete Leistungsbereitschaft und Einsatzfreude", "arbeitete stets sehr zielstrebig" oder "Wir haben Herrn XY als hochmotivierten, effizienten Mitarbeiter kennen gelernt..." sind alle gleichbedeutend. Es ist nicht erforderlich, die Arbeitsbereitschaft dreimal mit der Note 1 zu bewerten. Auch pauschale Aneinanderreihungen von Attributen sind keine angemessene Leistungsbewertung ("Aufgrund seiner fundierten Kenntnisse, seines ausgeprägten Organisationsgeschicks, seiner selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeitsweise und seines Durchsetzungsvermögens..."; "als hochmotivierten, effizienten und kooperativen Mitarbeiter, der durch .. Auffassungsgabe, ... Fachwissen und ... Zuverlässigkeit und Sorgfalt überzeugte...."). Dies erweckt vielmehr den Eindruck eines lustlos zusammengestellten Gefälligkeitszeugnisses.
Aussagen wie "Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er mit jederzeit sehr guten Leistungen und stets zu unserer vollen Zufriedenheit" sind unnötig übertrieben, die "stets vollste Zufriedenheit" bescheinigt ja bereits die sehr guten Leistungen. Andere Bereiche werden hingegen erstaunlich knapp bewertet, hierzu zählen u.a. die Fähigkeiten und das Verhalten. Auffällig ist auch, dass sich die beschriebenen konkreten Erfolge auf frühere Tätigkeiten beziehen, zur letzten Funktion wird hingegen kein Erfolg mehr benannt.
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