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Autor Thema: Einschätzung des Arbeitszeugnisses  (Gelesen 621 mal)
Patricia
Gast
« am: November 03, 2005, 15:56:21 »
ZitierenZitat

Hallo, hier nun das umgeschriebene Zeugnis, mit der Bitte um nochmalige Prüfung und Einschätzung. Vielen Dank im Voraus.

Frau xx, geboren am xx in xx war vom xx 2005 bis xx 2005 als kaufmännische Sachbearbeiterin bei uns im Hause beschäftigt.

Das Aufgabengebiet von Frau xx umfasste:

   die Auftragsbearbeitung
   die Angebotserstellung
   die Überwachung der Zahlungseingänge
   die Lagerbestandsführung
   die Überwachung der Warentransporte
   der telefonische Kontakt zu unseren Kunden
   das Durchführen von Kundenbefragungen
   das Vorbereiten von Werbeaktionen
   die Postbearbeitung
   sowie allgemeine Büroarbeiten
 
Die ihr übertragenen Arbeiten hat sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Ihre Aufgaben erledigte sie in jeder Hinsicht selbstständig und mit größter Sorgfalt und Genauigkeit. Aufgrund ihrer umsichtigen und effizienten Arbeitsweise erbrachte sie auch in Ausnahmesituationen eine ausgezeichnete Leistung. Frau xx zeigte stets Initiative, Fleiß und Eifer.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war immer einwandfrei und vorbildlich.

Aufgrund der geringen Auftragslage unseres Unternehmens musste Personal abgebaut werden. Leider waren wir nicht in der Lage, Frau xx weiter zu beschäftigen, was wir sehr bedauern. Das Arbeitsverhältnis endet durch unsere fristgemäße Kündigung zum xx 2005.

Wir bedanken uns für die stets gute Zusammenarbeit und wünschen Frau xx für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.



P. S. Frage: gibt es in Zeugnissen zwischen "stets" und "immer" eigentlich Unterschiede? Welches gleichgemeinte Wort für "stets" könnte man für sehr gute Leistungen noch gebrauchen?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gespeichert
Klaus Schiller
Administrator
Newbie
*****
Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: November 03, 2005, 17:43:12 »
ZitierenZitat

Wie gesagt:
Die Einzelwertungen fallen ausgesprochen knapp aus. Es wird lediglich zur Bereitschaft und zur Arbeitsweise Stellung bezogen, nicht aber zu Fähigkeiten (Übersicht, Organisationstalent, Belastbarkeit, Flexibilität, Auffassungsgabe), zum Wissen und zum Erfolg (Termintreue, Qualität).

P. S. Frage: gibt es in Zeugnissen zwischen "stets" und "immer" eigentlich Unterschiede? Welches gleichgemeinte Wort für "stets" könnte man für sehr gute Leistungen noch gebrauchen?
Die Temporaladverbien "stets/jederzeit/immer" sind gleich bedeutend. Wenn Sie Ihre Frage auf die Aussage "...in Ausnahmesituationen eine ausgezeichnete Leistung" beziehen: Diese Aussage ist überflüssig, da bereits die Formulierung "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" die Leistungen zusammenfassend bewertet.
Gespeichert

Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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