Da das Zeugnis eine unterdurchschnittliche Bewertung hat und der Arbeitgeber verpflichtet ist, zumindest eine durchschnittliche Bewertung abzugeben...
Das ist so nicht richtig. Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine zumindest durchschnittliche Leistung zu erbringen(§ 243 Abs.1 BGB). Wenn die Leistung nach Meinung des Arbeitgebers aber nur unterdurchschnittlich war, muss der Arbeitgeber dies im Streitfall nachweisen. Wenn der Arbeitnehmer der Ansicht ist, er habe eine überdurchschnittliche Leistung erbracht, muss er das im Streitfall selbst nachweisen.
Ja, das ist mir bekannt. Was aber ist eine durchschnittliche Leistung? Kann man selbst diese erbringen wenn die Rahmenbedingungen (in diesem Fall z.B. fehlende Budgetgewalt, sprunghafte Aussagen des Vorstandes, unbekannter Handlungsrahmen etc.) nicht stimmen? Ich kann mir vorstellen, dass im Streitfall es dann nur eine Aussage-gegen-Aussage-Entscheidung ist, oder? Ich habe diese bemängelten Punkte meinem Ex-AG schon vorgebracht und ihn um Feedback gebeten, bekomme aber keine Antwort. Das Einzige was mir dann bleibt, um eine Änderung zu erlangen, ist ja dann zu klagen. Oder würden Sie aufgrund der Kürze der Beschäftigungsdauer das Ganze einfach vergessen?
... müsste ich im nächsten Schritt wohl klagen, um eine Änderung zu erwirken. Sehen Sie hier Erfolgschancen?
Dazu kann Ihnen ein Anwalt genaueres sagen. Oft kommt es nicht zum Prozess, weil man sich beide Seiten vorher auf einen Vergleich einigen. Die Kernfrage ist, ob der Arbeitgeber nachweisen könnte, dass seine Erwartungen nicht erfüllt wurden.
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Ja, ich denke das ist sicherlich die Kernfrage. Wie können jedoch Erwartungen erfüllt werden, wenn sie nicht klar und deutlich kommuniziert werden? Welche Hilfe hätte denn ein aufgezeichnetes Gespräch, mit dem einzelne Aussagen des Vorgesetzten belegt werden können?