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Autor Thema: Frage zur Arbeitszeugnisverpflichtung des Arbeitgebers!  (Gelesen 528 mal)
Oliver
Gast
« am: November 08, 2005, 12:38:43 »
ZitierenZitat

Guten Tag,

als ehemaliger, direkter Vorgsetzter einer Arbeitnehmerin bin ich natürlich verpflichtet ein Arbeitszeugnis zu erstellen. Dies ist auch geschehen. Da die Arbeitnehmerin nun im Ausland (Groß Brittanien) über die dortigen Arbeistagenturen eine Beschäftigung sucht, sehe ich mich mit einer Vielzahl proprietärer Fragebögen konfrontiert, da, nach Aussage der Arbeitssuchenden, ein deutsches Arbeitszeugnis, selbst beglaubigt übersetzt, nicht ausreicht um dort überhaupt in die Vermittlung aufgenommen zu werden.
Die ersten sechs Bögen habe ich denn auch noch gerne ausgefüllt und mit der Anmerkung zurückgeschickt, es mögen doch bitte keine weiteren folgen.
Nun stehe ich jedoch wieder vor 10 Fragebögen die mir mit dem Hinweis auf meine "Arbeitszeugnispflicht" seitens der Arbeitnehmerin zugeschickt wurden.
Die Drohung allein hat mich schon verärgert.
Meine Frage bezieht sich daher auf meine Verpflichtung diese Bögen auch noch auszufüllen. Schliesslich wurde ein einwandfreies (und positives!) Arbeitszeugnis ausgestellt, zusätzlich noch die erwähnten sechs Bögen.
Muss ich gar auch zukünftig damit rechnen für ehemalige Angestellte Fragebögen auszufüllen, so sie ins Ausland gehen?

Wieviel "muss" ich tun?
Gespeichert
Klaus Schiller
Administrator
Newbie
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Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: November 09, 2005, 00:34:06 »
ZitierenZitat

Mir persönlich sind derartige Fragebögen unbekannt.

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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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