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Autor Thema: Freundlichkeit  (Gelesen 697 mal)
Natali
Gast
« am: August 30, 2005, 22:09:52 »
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Guten Abend!
Können Sie mir bitte bei diesem Zitat im Arbeitszeugnis helfen?

Wir haben Frau ... als freundliche, korrekte, ehrliche und höfliche Mitarbeiterin kennen gelernt. Frau ... bearbeitete die ihr gestellten Aufgaben stets umsichtig und selbständig. Dabei erfüllte sie unsere Erwartungen immer zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Bedeutet dieses etwas negatives?

Danke
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Klaus Schiller
Administrator
Newbie
*****
Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: August 30, 2005, 23:05:59 »
ZitierenZitat

Zunächst fällt auf, dass die Aussage "Wir haben Frau ... als freundliche, korrekte, ehrliche und höfliche Mitarbeiterin kennen gelernt"eine Verhaltensbewertung ist, die im Leistungsteil nichts zu suchen hat. Der Verhaltensteil beginnt generell erst nach der Leistungszusammenfassung ("...vollste Zufriedenheit").

Wenn Attribute wie „ehrlich" trotz ihrer Selbstverständlichkeit genannt werden, sollte auf ein Temporaladverb („stets ehrlich") nicht verzichtet werden. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, der Beurteilte war „nicht immer" ehrlich. Üblich ist die Bescheinigung von Ehrlichkeit eigentlich nur bei Kassierertätigkeiten.

Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"

Die Begriffe "Erwartungen" und "Zufriedenheit" werden in der Leistungszusammenfassung eigentlich synonym verwendet. D.h. entweder hat man "alle Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit erfüllt" oder man hat "die Erwartungen in höchstem Maße erfüllt", nicht aber "die Erwartungen zur vollsten Zufriedenheit erfüllt".

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Aber: Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -
Natali
Gast
« Antworten #2 am: August 31, 2005, 09:23:32 »
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Sehr geehrter Herr Schiller,

vielen Dank für Ihre Hilfe!

MfG

Natali
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