Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen die Servicehotline unseres Partners
www.anwalt.de: 0800 269258 33 (gebührenfrei). Hier können Sie Ihr Anliegen schildern. Die konkrete Rechtsberatung erfolgt dann wahlweise über eine 0190-Nummer oder ein Online-Formular, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf.
Allgemein gilt:
Die Stimmungen in einem Unternehmen sowie die tragischen Schicksale früherer Geschäftsführer sind für den Zeugnisanspruch zunächst einmal irrelevant.
Sofern die Personalakte keine hinreichenden Informationen gibt und frühere Vorgesetzten nicht mehr im Unternehmen sind, wird sich ein aktueller Geschäftsführer mit einem ihm zumutbaren Aufwand die Informationen beschaffen, die für die Zeugnisschreibung erforderlich sind. Hierzu zählt z.B. die Kontaktaufnahme zu früheren Vorgesetzten.
Wenn ein Zeugnis dann unterdruchschnittlich ausfällt, wird er nachweisen müssen, dass diese Wertung der Wahrheit entspricht (siehe
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php). Zeugnisse müssen mit verständigem Wohlwollen verfasst werden, ein schlechtes Zeugnis trotz nachweislich guter Leistungen und nur aufgrund von Verstimmungen wäre also unzulässig.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten entwerfen lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php