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Autor Thema: HiWi  (Gelesen 646 mal)
Christian
Gast
« am: November 07, 2005, 17:08:44 »
ZitierenZitat

Ich war als wissenschaftliche Hilfskraft (Student) an der Univerität beschäftigt. Meine Bitte um ein Arbeitszeugnis wurde vom Institutsleiter abgelehnt. Begründung: Ich falle nach Runderlaß MWK vom 09.02.1999 nicht unter §61 BAT.
Besteht nicht ab 2003 ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis für alle abhängig Beschäftigten ?
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Klaus Schiller
Administrator
Newbie
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Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: November 08, 2005, 00:07:59 »
ZitierenZitat

Alle abhängig Beschäftigten haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Für Auszubildende gilt § 8 Berufsbildungsgesetz.

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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
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