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Autor Thema: Arbeitszeignis Verkaufhilfe. Bewertung erbeten.  (Gelesen 1162 mal)
Yvonne
Gast


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« am: März 15, 2012, 12:01:58 »
ZitierenZitat

Hallo,

ich bitte um Meinungen zu meinem Arbeitszeugnis.

Unter dem Zeugnis stehen zwei Namen von Personen aus der Mitarbeiterbetreuung, wobei nur eine Person dieser zwei unterschrieben hat.
Soll ich das reklamieren und eins mit zwei Unterschriften verlangen?

Frau xxx, geboren am xxx in xxx, war vom 8. November 2011 bis zum 9. März 2012 in unserem Unternehmen als Mitarbeiterin auf geringfügiger Beschäftigungsbasis tätig.

Die Firma ... (hier folgt ein Satz zur Firma was sie machen usw.)

Im Rahmen ihrer Tätigkeit oblagen ihr schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:

Durchführung und Erfassung von Preisreduzierungen
Gewährleistung der Sauberkeit und Ordnung
Kassier- und Verkaufstätigkeiten
Preisauszeichnung
Warenaufbau, Vorbereitung der Ware für den Verkauf
Warenpflege
Warenpräsentation laut Konzeptvorgabe

Frau xxx verfügt über ein solides Fachwissen, das sie auch bei schwierigen Aufgaben effektiv einsetzte. Ihre gute Auffassungsgabe ermöglichte es ihr, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen.

Besonders hervorzuheben sind ihre ausgeprägten Fähigkeiten, schnell richtige Lösungen zu finden.
Frau xxx zeigte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben großes Engagement und Eigeninitiative.

Auch bei sehr hohem Arbeitsanfall war sie sehr belastbar. Immer ging Frau xxx zügig vor, dabei äußerst ergebnisorientiert und präzise.

Sie war äußerst zuverlässig und genoss unser volles Vertrauen. Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erzielte Sie immer gute Arbeitsergebnisse.

Mit den Leistungen von Frau xxx waren wir stets sehr zufrieden. Ihr kollegiales Wesen sicherte ihr immer ein gutes Verhältnis zu Führungskräften und Mitarbeitern. Im Umgang mit Kunden war sie jederzeit freundlich und respektvoll.

Frau xxx schied mit Wirkung zum 9. März 2012 auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus.

Wir wünschen Frau xxx auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.
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Mike
Gast


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« Antworten #1 am: März 18, 2012, 20:28:48 »
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Hast du  das Zeugnis schon mit der Checkliste geprüft ? Falls ja, weißt du, dass z.B. der wichtige Dank und das Bedauern am Ende fehlt, ein Ausscheidungsdatum nicht "krumm" sein sollte (sondern am Monatsende liegen sollte) usw.  Die Aussagen sind    etwas durchwachsen, manche sind gut, andere etwas schwach, wie z.B. "verfügt über ein solides Fachwissen" (siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-fachwissen.php).
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Yvonne
Gast


E-Mail
« Antworten #2 am: März 20, 2012, 11:01:23 »
ZitierenZitat

Hallo,

das Ausscheidungsdatum ist deshalb so krumm, weil ich bereits zur Monatsmitte kündigen wollte, was auf finanzielle Gründe beruht.

Die Checkliste hat mir diesbezüglich nicht sehr viel weitergeholfen, ausser dass wie bereits geschrieben, der Dank und das Bedauern fehlen.
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Satury78
Gast


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« Antworten #3 am: März 21, 2012, 09:59:03 »
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Zur Monatsmitte (15.)  zu kündigen ist an sich auch ok, aber der 9. liegt ja nicht in der Monatsmitte. Wenn es dafür nachvollziehbare Gründe gibt, werden sie üblicherweise im Zeugnis erwähnt.  Ein krummes Beendigunsgdatum ohne Dank und Bedauern wirkt sehr auffällig. Wenn du das Zeugni sändern lassen willst schau mal hier nach, da findest du viele Erfahrungsberichte: http://www.arbeitszeugnis.de/kundenzufriedenheit.php
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