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Autor Thema: Kündigungsgrund fehlt  (Gelesen 2491 mal)
*Kathi*
Gast
« am: Oktober 26, 2005, 19:49:02 »
ZitierenZitat

Bin vor knapp 3 Jahren gekündigt worden.In meinem Arbeitszeugniss fehlt Kündigungsgrund kann ich selber was eintragen?

Es steht nur Frau XXX scheidet am 31,03.XX aus meinem Unternehmen aus,für die Zukunft wünsche ich ihr alles gute.Oder ist es besser so zu lassen?

Darf man ein Arbeitszeugniss eigentlich alleine Umändern?

Ich setze mal ein paar Beurteilungen aus dem Arbeitszeugnis ein.

Die ihr übertragenene Aufgaben versah sie stets selbständig zu meiner vollen Zufriedenheit.

Sie war eine fachkundige Mitarbeiterin,immer einsatzbereit und fleißig.

Sowohl im Umgang mit Kunden,Kolleginnen und Kollegen war sie stets freundlich und hilfsbereit.

Sie war ehrlich und pünktlich,und ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war ohne jeden Tadel.
( Hört sich nicht so gut an oder?)


Vielen Dank schon einmal für die Antwort!
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Klaus Schiller
Administrator
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Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: Oktober 27, 2005, 22:24:32 »
ZitierenZitat

Bin vor knapp 3 Jahren gekündigt worden. In meinem Arbeitszeugniss fehlt Kündigungsgrund kann ich selber was eintragen? Es steht nur Frau XXX scheidet am 31,03.XX aus meinem Unternehmen aus,für die Zukunft wünsche ich ihr alles gute.Oder ist es besser so zu lassen? Darf man ein Arbeitszeugniss eigentlich alleine Umändern?
Ein Zeugnis ist eine Urkunde, kein Wunschzettel. Selbstverständlich dürfen Sie keinerlei Änderungen oder Ergänzungen am Zeugnis vornehmen.

Ich setze mal ein paar Beurteilungen aus dem Arbeitszeugnis ein.
Die ihr übertragenene Aufgaben versah sie stets selbständig zu meiner vollen Zufriedenheit. Sie war eine fachkundige Mitarbeiterin,immer einsatzbereit und fleißig. Sowohl im Umgang mit Kunden,Kolleginnen und Kollegen war sie stets freundlich und hilfsbereit. Sie war ehrlich und pünktlich,und ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war ohne jeden Tadel. ( Hört sich nicht so gut an oder?)

Die Gesamtnote ist ein "befriedigend", je nach Beruf/Stelle (die Sie leider nicht nennen) kann die Knappheit des Zeugnisses (hierzu zählt auch das Fehlen eines Danks und eines Bedauerns über das Ausscheidens ) stark abwertend wirken. Aussagen wie "ohne jeden Tadel" (=aber auch ohne Lob) sind ebenfalls unvorteilhaft.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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*Kathi*
Gast
« Antworten #2 am: Oktober 28, 2005, 05:42:18 »
ZitierenZitat

Hallo Herr Schiller,

vielen Dank für ihre Auskunft.

Tätig war ich damal's im Einzelhandel.

Eine Änderung ist ja nun nach fast drei Jahren wohl nicht mehr möglich,da die Frist wohl schon abgelaufen ist.

Ich habe das Gefühl,daß die Aussage ohne jeden Tadel so eine Art "Standart" Bewertung ist.
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Klaus Schiller
Administrator
Newbie
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Beiträge: 1642


« Antworten #3 am: Oktober 28, 2005, 12:14:50 »
ZitierenZitat

Ich habe das Gefühl, daß die Aussage ohne jeden Tadel so eine Art "Standart" Bewertung ist.
In der Zeugnissprache werden aufgrund der gesetzlichen Wohlwollenspflicht alle Wertungen, auch negative, prinzipiell in positiv klingenden Formulierungen ausgedrückt. War ein Verhalten beispielsweise „ohne Tadel“, dann war es im Umkehrschluss auch „ohne Lob“ und demnach unterdurchschnittlich. Es handelt also sich um eine gängige (standardisierte) Verhaltensbewertung, die Sie auch in unserer Datenbank finden (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php).

Urteile der Arbeitsgerichte haben einen Anspruch auf Korrektur bereits nach knapp einem Jahr des Wartens abgelehnt. Möglicherweise ist Ihr ehemaliger Arbeitgeber aus freien Stücken zu Änderungen bereit.
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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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