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Autor Thema: Leistungsbeurteilung  (Gelesen 3492 mal)
frank
Gast
« am: November 01, 2005, 13:53:39 »
ZitierenZitat

Hallo,
nach der Leistungsbeurteilung gibt es bei mir in einem separaten Absatz folgenden Satz: "Zusammenfassend können wir Herrn XY bestätigen, dass wir mit seinen Leistungen stets außerordentlich zufrieden waren."
Beinhaltet das in irgendeiner Form eine Abwertung? Wie ist eine Formulierung "Zusammenfassend können wir bestätigen" zu interpretieren?

Viele Grüße
Gespeichert
Klaus Schiller
Administrator
Newbie
*****
Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: November 01, 2005, 15:01:56 »
ZitierenZitat

Es handelt sich um eine so genannte Leistungszusammenfassung, mit der die Einzelwertungen (Bereitschaft, Befähigung, Wissen, Arbeitsweise, Erfolg) zu einer Gesamtnote (hier: Note "sehr gut") zusammengefasst werden. So erklärt sich auch die nicht unübliche Floskel "Zusammenfassend...". Aber der Ausdruck "wir können bestätigen" kann den Eindruck erwecken, die Aussage sei auf Verlangen des Beurteilten ins Zeugnis aufgenommen worden, besser wäre daher:  "Mit seinen Leistungen waren wir stets außerordentlich zufrieden".
Gespeichert

Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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