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Autor Thema: Lieber Hr. Schiller, Dringend Überprüfung Zeugnis  (Gelesen 1911 mal)
Herr X
Gast
« am: September 29, 2005, 09:17:42 »
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Bitte um Überprüfung des Arbeitszeugnis. Es ist dringend.
Welche Noten verbergen sich dahinter?
H. x geb.... war vom ... bis in unserem Unternehmen beschäftigt.
Im Tätigkeitsbereich war er für die Ausbildung von Azubis verantwortlich.
Dazu gehörten insbesondere
-
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Herr X arbeitete sich jeweils schnell in seine Aufgabenfelder ein und nutzte alle ihm gebotenen Gelegenheiten, um sich neues Wissen anzueignen. Auch war er in kürzester Zeit in das jeweilige Team integriert und brachte sich aktiv mit ein. In allen Aufgabenfeldern zeigte Herr X stets großes Engagemet und Interesse. Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zuverlässig und in hoher Qualität stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Einen besonderen Beitrag hat Herr X bei der Einführung des neuen Berufsbildes ... in der Ausbildung geleistet und den Erfolg des Projektes in wesentlichem Anteil mit abgesichert. Besonders hervorzuheben ist auch das hohe Maß an Sorgfältigkeit und Verantwortungsbewußtsein, das seine Arbeitsweise stets auszeichnete.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Azubis war stets einwandfrei.
Wir haben das Arbeitsverhältnis mit Herrn X in gegenseitigen Einvernehmen gelöst, weil Herr X eine neue berufliche Herausforderung in einem anderen Unternehmen annehmen wird.
Wir verlieren in Herrn X einen engagierten und wertvollen Mitarbeiter und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute.
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Klaus Schiller
Administrator
Newbie
*****
Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: September 29, 2005, 17:13:47 »
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Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann können viele Kleinigkeiten den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn das Ausstellungsdatum nicht mit dem Datum der Beendigung übereinstimmt oder einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

Bitte ergänzen Sie die fehlenden Angaben.
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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -
gast
Gast
« Antworten #2 am: September 30, 2005, 06:35:43 »
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Aufgaben:
- Planung und Koordinierung des betrieblichen Durchlaufes
- Organisation und Bereitstellung der Arbeitsmittel und Materialien
- Konsultationen und Absprachen mit Berufsschulen und IHK
- Zusammenarbeit mit überbetrieblichen Ausbildungsstätten
- Durchführung/Auswertung von Bewerbertest
- Arbeitsschutzbelehrungen
- Erstellen von schrift. Aufgaben, Arbeitsblättern, Zeichnungen
- Durchführen von Unterweisungen
- Kontrolle und Beurteilung der praktischen Arbeiten
- Auswerung der Arbeitsergebnisse
- Praktische und theoretische Vorbereitung der Azubis auf Zwischen und Abschlussprüfung
- Betreunung der Azubis im betrieblichen Durchlauf
- Teilnahme an Bewerbergesprächen
- Aufsicht und Hilfestellung während der prakt. Arbeit in der lehrwerkstatt
-
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gast
Gast
« Antworten #3 am: September 30, 2005, 07:23:10 »
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Beruf Lehrmeister
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Herr x
Gast
« Antworten #4 am: Oktober 02, 2005, 18:41:11 »
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Hallo Herr Schiller,
hier die noch fehlenden Angaben. Vielen Dank im voraus.
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Herr X
Gast
« Antworten #5 am: Oktober 04, 2005, 06:42:22 »
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Hallo Herr Schiller,
bitte um nochmalige Überprüfung.
Gespeichert
Klaus Schiller
Administrator
Newbie
*****
Beiträge: 1642


« Antworten #6 am: Oktober 04, 2005, 15:49:10 »
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Das Zeugnis entspricht gemäß der Leistungszusammenfassung („stets zur vollsten Zufriedenheit“) der Gesamtnote 1, liest sich aber stellenweise eher wie das Zeugnis eines Auszubildenden. So wird „Interesse“ an einer Tätigkeit oder die Fähigkeit, sich (als neuer, unerfahrener Mitarbeiter) gut in Teams zu integrieren, eigentlich nur bei Auszubildendenzeugnissen bescheinigt.  
Gänzlich unbewertet bleiben Ihre Fähigkeiten als Lehrmeister, z.B. bei der Wissensvermittlung, aber auch bei der Organisation sowie – ganz wichtig – Ihr Wissen.  
Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft). Vor diesem Hintergrund weckt auch das Fehlen des obligatorischen Dankes Misstrauen an der Glaubwürdigkeit der Gesamtnote.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -
René Tholen
Gast


E-Mail
« Antworten #7 am: Januar 25, 2012, 11:47:10 »
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Sehr geehrter Herr Schiller,

könnten Sie sich bitte mal den Auszug aus einem Arbeitszeugnis anschauen und mir verraten welche Noten sich dahinter verbergen!!
Vielen Dank!! Ich erwarte mit freude Ihre Antwort!!

Auszug:

Herr XXX arbeitete sich innerhalb kurzer Zeit in sein Aufgabengebiet ein und war auch starken Arbeitsbelastungen jederzeit gewachsen. Er zeigte sich pflichtbewusst und zuverlässig und war stets bereit Verantwortung zu übernehmen. Durch seine selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise hat er gute Arbeitsergebnisse erzielt.

Sein Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern sowie zu unseren Kunden und Geschäftspartnern war einwandfrei. Herr Tholen hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Das Arbeitsverhältnis mit Herrn René Tholen wurde einvernehmlich zum 31.01.2012 während der Probezeit beendet. Wir danken Herrn Tholen für die angenehme Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft beruflich und persönlich alles Gute
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ttt
Gast


E-Mail
« Antworten #8 am: Januar 25, 2012, 11:53:02 »
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ttt
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