Das Zeugnis entspricht gemäß der Leistungszusammenfassung („stets zur vollsten Zufriedenheit“) der Gesamtnote 1, liest sich aber stellenweise eher wie das Zeugnis eines Auszubildenden. So wird „Interesse“ an einer Tätigkeit oder die Fähigkeit, sich (als neuer, unerfahrener Mitarbeiter) gut in Teams zu integrieren, eigentlich nur bei Auszubildendenzeugnissen bescheinigt.
Gänzlich unbewertet bleiben Ihre Fähigkeiten als Lehrmeister, z.B. bei der Wissensvermittlung, aber auch bei der Organisation sowie – ganz wichtig – Ihr Wissen.
Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft). Vor diesem Hintergrund weckt auch das Fehlen des obligatorischen Dankes Misstrauen an der Glaubwürdigkeit der Gesamtnote.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php