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Autor Thema: Mit welcher Note kann mein Ausbildungszeugniss bewertet werden?  (Gelesen 269 mal)
Masta
Gast


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« am: Dezember 01, 2011, 15:07:54 »
ZitierenZitat

Herr xxxx, geb. am xxxxx, wohnhaft in xxxx xxxx, am xxxxxxxx hat am xxxxxx eine Ausbildung als Bürokaufmann in unserem Betrieb begonnen. Diese Ausbildung mussten wir aus betriebsinternen Gründen heute beenden.

Folgende Arbeitsabläufe wurden ihm in der kurzen Zeit vermittelt:

- Telefonzentrale
- Bearbeitung der E-Mail-Eingänge
- Internetrecherchen
- Preisanfragen
- Mithilfe bei der Vorbereitung der Lohnabrechnungen
- Ablage

Herr xxxxx konnte sich schnell in die jeweiligen Aufgabengebiete einarbeiten und diese dann innerhalb kurzer Zeit selbständig erfolgreich bearbeiten. Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Herr xxxx zeigte stets eine gute Einsatzbereitschaft. Er zeichnete sich bei der Erledigung aller seiner Aufgaben durch Pünktlichkeit, Gewissenhaftigkeit und Fleiß aus. (Ist das wirklich gut ? also der letzte Satz)

Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets zuvorkommend und vorbildlich.

Wir wünschen Herrn xxxxx für seine Zukunft alles Gute und viel Erfolg.

Firma
Unterschrift

Ich würde mich über Antworten sehr freuen :)
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Parag66
Gast


E-Mail
« Antworten #1 am: Dezember 02, 2011, 13:05:36 »
ZitierenZitat

Zitat
Er zeichnete sich bei der Erledigung aller seiner Aufgaben durch Pünktlichkeit, Gewissenhaftigkeit und Fleiß aus.

Der Satz steht für sich betrachtet für die Note 3, weil Aufwertungen (stets, sehr, in hohem Maße) fehlen. Allerdings wird auch "stets eine gute Einsatzbereitschaft" (=Fleiß) bescheinigt (Note 2). Das Zeugnis fällt sehr knapp aus, es fehlen z.B. vollständig Angaben zum erlangten Wissen. Die Ausbildung wurde abgebrochen? Das wirkt natürlich auch nicht  so gut. Die Aufgaben sind auch nicht sehr aussagekräftig. Hast du z.B. Preisanfragen beantwortet oder selbst welche gestellt?!
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