Da über Weiterbildungen separate Bescheinigungen existieren, ist eine Erwähnung im Zeugnis nicht zwingend notwendig. Ich sehe aber keinen Grund, warum der Arbeitgeber diese Erwähnung ablehnen sollte, z.B. in folgender Form:
Er ist sehr weiterbildungsmotiviert und hat sich in eigener Initiative nebenberuflich mit hohem zeitlichen Einsatz und sehr gutem Ergebnis bei INSTITUTION zum Dipl.-Bankbetriebswirt weitergebildet.Zwischenzeugnisse können "aus triftigen Gründen" angefordert werden, dies kann ein neues Aufgabengebiet, ein Vorgesetztenwechsel oder eine Neubewerbung sein.
Wer sein konstant hohes Leistungsniveau auch ohne Wechsel über einen langen Zeitraum nachweisen will, sollte ebenfalls in regelmäßigen Abständen ein Zwischenzeugnis anfordern. In der Regel entsprechen Arbeitgeber dieser Bitte gerne, schon aufgrund Ihrer Fürsorgeverpflichtung. Das Ablehnen eines Zwischenzeugnis-Wunsches nach vierjähriger Beschäftigung wäre also ungewöhnlich.
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