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Zusammenfassung
Datum/Zeit: März 13, 2005, 16:11:33
Autor: arbeitszeugnis.de
Ihre Frage fällt bereits in den Bereich einer kostenpflichtigen Rechtsberatung, zu der nur ein Rechtsanwalt befugt ist. Wir führen lediglich eine Sprachberatung durch.

Über den Anwaltssuchservice unserer Internetseite (http://www.arbeitszeugnis.de/anwaltssuche.php) finden Sie schnell einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe. Alternativ können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).

Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Datum/Zeit: März 11, 2005, 23:34:30
Autor:
Vor ca 7 Jahren ist mein damaliger Arbeitgeber z.T. von einem anderen übernommen worden, womit auch mein Arbeitsverhältnis zu dem neuen Arbeitgeber übergegangen ist. Seitdem bin ich zwar noch bei diesem Arbeitgeber angestellt, habe aber faktisch nie für diesen gearbeitet, da ich seit dem im Erziehungsurlaub, bzw ohne Bezüge beurlaubt bin. Nun hätte ich gerne ein Arbeitszeugnis, da ich mit dem Gedanken spiele das Arbeitsverhältnis zu kündigen, finde aber niemanden, der mir ein Zeugnis ausstellen, bzw. unterschreiben kann. Der jetztige Arbeitgeber sagt, ich habe nie wirklich für ihn gearbeitet, so dass er mir kein Zeugnis ausstellen könne, und auch der alte Arbeitgeber sagt er könne mir kein Zeugnis ausstellen, da ich schon seit 7 Jahren nicht mehr bei ihm beschäftigt sei. Ich hätte nun gerne ein Zeugnis, in dem meine Tätigkeit von damals berücksichtigt wird. Hab ich eine Chance?
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