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Autor Thema: Überprüfung des Arbeitszeugnis  (Gelesen 307 mal)
René Tholen
Gast


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« am: Januar 25, 2012, 11:52:14 »
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Sehr geehrter Herr Schiller,

könnten Sie sich bitte mal den Auszug aus einem Arbeitszeugnis anschauen und mir verraten welche Noten dahinter stecken.

Auszug:

Herr XXX arbeitete sich innerhalb kurzer Zeit in sein Aufgabengebiet ein und war auch starken Arbeitsbelastungen jederzeit gewachsen. Er zeigte sich pflichtbewusst und zuverlässig und war stets bereit Verantwortung zu übernehmen. Durch seine selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise hat er gute Arbeitsergebnisse erzielt.

Sein Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern sowie zu unseren Kunden und Geschäftspartnern war einwandfrei. Herr XXX hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Das Arbeitsverhältnis mit Herrn XXX wurde einvernehmlich zum 31.01.2012 während der Probezeit beendet. Wir danken Herrn XXX für die angenehme Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft beruflich und persönlich alles Gute
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Achim
Gast


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« Antworten #1 am: Januar 25, 2012, 13:25:57 »
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Note 2
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florie
Gast


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« Antworten #2 am: Januar 26, 2012, 06:49:39 »
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Woran kann man erkennen das dieses Zeugnis der Note 2 entspricht!!
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Achim
Gast


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« Antworten #3 am: Januar 26, 2012, 10:53:25 »
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Gute Arbeitsergebnisse, volle Zufriedenheit, passende Schlussformel
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Mike
Gast


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« Antworten #4 am: Januar 26, 2012, 12:06:16 »
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Eine treffende Einschätzung ist schwierig, wenn man den Beruf nicht kennt, ein Hilfsgärtner muss etwas anderes leisten können als ein Gehirnchirurg. mit Blick auf die Aussagen würde ich denken, dass es sich um eine eher einfache handwerkliche Tätigkeit handelt. Wichtige Aussagen in diesem Zeugnis entsprechend nur der Note drei, zum Beispiel "Er zeigte sich pflichtbewusst und zuverlässig", "Durch seine selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise hat er gute Arbeitsergebnisse erzielt", "Sein Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern sowie zu unseren Kunden und Geschäftspartnern war einwandfrei", "Wir danken Herrn XXX für die angenehme Zusammenarbeit". je nach Beruf fehlen vermutlich auch relevante Aussagen, zum Beispiel zum Fachwissen. Insgesamt habe ich nicht den Eindruck, dass es sich um ein gutes Zeugnis handelt, auch wenn die stets volle Zufriedenheit für die Gesamtnote zwei steht.
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florie
Gast


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« Antworten #5 am: Januar 26, 2012, 20:52:07 »
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Wie sieht es mit der Zeugnis Note aus wenn wir über die Position einer Verwaltungsleitung sprechen?
Bitte um detailierte Auskünfte!!
Vielen Dank ist sehr wichtig für mich!!
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