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Autor Thema: Unsicherheit mit Arbeitszeugnis  (Gelesen 657 mal)
Simandl
Gast
« am: November 02, 2005, 15:56:01 »
ZitierenZitat

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Schiller,

ich habe - leider erst zwei Jahre nach Abschluss der Tätigkeit - ein Arbeitszeugnis erbeten und wie folgt erhalten:

(Briefkopf Arbeitgeber rechtsbündig)
(Anschrift)

18.10.2005 (rechtsbündig)

Z E U G N I S (mittig gesperrt)

Herr X, geboren am (...), war in der Zeit vom 01. Oktober 2002 bis zum 31. Oktober 2003 bei uns als Kursbetreuer und Korrekturassistent beschäftigt.

Die Schwerpunkte seines Tätigkeitsbereiches lagen vor allem in der eigenverantwortlichen Erledigung der folgenden Aufgaben:

● Als Kursbetreuer
- Ansprechpartner für Fragen der Kursteilnehmer bzgl. Unterlagen und Kursorganisation
- Ausgabe von Kursunterlagen in Abstimmung mit den jeweiligen Dozenten
- Beratung und Verkauf von kursbegleitenden Lernmaterialien und Skripten   

● Als Korrekturassistent
- Erstellung von eigenen Bewertungsmaßstäben
- Korrektur von kursbegleitenden Klausuren

Herr X arbeitete sich aufgrund seiner ausgezeichneten Auffassungsgabe sehr schnell und sicher in seine Aufgabengebiete ein und hat seine Tätigkeiten völlig selbständig und erfolgreich bearbeitet.

Herr X hat seine Position stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeübt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht in bester Weise entsprochen. Bei der Erledigung seiner Aufgaben zeichnete er sich stets durch sehr große Sorgfalt und Umsicht, aber auch durch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein aus. Er war ein außerordentlich zuverlässiger, ausdauernder und belastbarer Mitarbeiter.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei. Unseren Kursteilnehmern gegenüber trat er stets sicher und gewandt auf und wurde wegen seiner fachkundigen Beratung und wegen seines äußerst zuvorkommenden und höflichen Wesens sehr geschätzt.

Wir danken Herrn X für die stets gute Zusammenarbeit. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.


[Unterschrift]
(Name gedruckt)

Meine Fragen hierzu:

1. Schätzen Sie dieses Zeugnis als "gut" oder "sehr gut" ein?

2. Ist es nach Ihrer Einschätzung zu phrasenhaft und daher nicht aussagekräftig?

3. Ist es trotz der zeitlichen Lücke (Ende Tätigkeit zu Erstellung des Zeugnisses) Ihrer Meinung nach ratsam, oben angeführtes Zeugnis meinen jetzigen Bewerbungen beizufügen?

4. Ist es bedenklich, dass kein Bedauern über das Ausscheiden ausgesprochen wird - etwa im vorletzten Satz: "Wir danken (...) und bedauern sein Ausscheiden sehr."? Mit anderen Worten: bedeutet die Auslassung im Umkehrschluss etwa soviel wie: "Gut, dass er weg ist!"?

Für Ihre Einschätzung wäre ich außerordentlich dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

Simandl
Gespeichert
Klaus Schiller
Administrator
Newbie
*****
Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: November 03, 2005, 15:30:30 »
ZitierenZitat

1. Schätzen Sie dieses Zeugnis als "gut" oder "sehr gut" ein? 2. Ist es nach Ihrer Einschätzung zu phrasenhaft und daher nicht aussagekräftig?
Die Wertung besteht aus Standard-Textbausteinen der Note 1, die Sie auch in unserer Datenbank finden (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php). Generell wären einige persönliche/individuelle Aussagen in einem Zeugnis wünschenswert.  

3. Ist es trotz der zeitlichen Lücke (Ende Tätigkeit zu Erstellung des Zeugnisses) Ihrer Meinung nach ratsam, oben angeführtes Zeugnis meinen jetzigen Bewerbungen beizufügen?
Es wäre hilfreich, wenn im Text ein Hinweis auf die Verzögerung erfolgt: "Dieses Zeugnis hat er nachträglich von uns erbeten, seiner Bitte haben wir gerne entsprochen."

4. Ist es bedenklich, dass kein Bedauern über das Ausscheiden ausgesprochen wird - etwa im vorletzten Satz: "Wir danken (...) und bedauern sein Ausscheiden sehr."? Mit anderen Worten: bedeutet die Auslassung im Umkehrschluss etwa soviel wie: "Gut, dass er weg ist!"?
Vor allem fehlt der Grund für die Beendigung, also handelt es sich offenkundig um eine Arbeitgeberkündigung. Es bleibt unklar, warum der "sehr gute Mitarbeiter" bereits nach einem Jahr wieder entlassen wurde. Dies in Zusammenhang mit dem fehlenden Bedauern lässt also einige Fragen offen.
Gespeichert

Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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