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Autor Thema: Unterschrift, die 2.  (Gelesen 615 mal)
sub_zero
Gast
« am: November 12, 2005, 20:33:21 »
ZitierenZitat

Hallo,

noch eine Frage zur Unterschrift. Auf meinem Arbeitszeugnis befindet sich _nur_ die Unterschrift des Leiters der Personalabteilung. Nun habe ich gelesen, das ist so nicht korrekt. Soll ich ein neues verlangen?

Danke & Gruß,
Andreas
Gespeichert
Klaus Schiller
Administrator
Newbie
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Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: November 14, 2005, 23:47:11 »
ZitierenZitat

Nichts spricht dagegen, dass der Personalleiter ein Zeugnis unterzeichnet.

Zitat:
Das Zeugnis wird vom Arbeitgeber ausgestellt und ist von ihm oder einer in Personalangelegenheiten vertretungsberechtigten Person, die in der betrieblichen Hierarchie über dem Zeugnisinhaber stehen, also ranghöher sein muss, zu unterzeichnen. - LAG Hamm 27.2.1997 - 4 Sa 1691/96
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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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