Bei der Zufriedenheitsaussage („jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit“) handelt es sich um eine Leistungszusammenfassung, die auf die Gesamtnote 2 verweist. Nicht fehlen dürfen natürlich die Einzelwertungen (Engagement, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise, Erfolge…), die von der Leistungszusammenfassung lediglich zu einer Gesamtnote „zusammengefasst werden.
Die Verhaltensaussage („Er ist ein kompetenter Gesprächspartner für Vorgesetzte, Kollegen, Anwender und externe Dienstleister“) entspricht für sich betrachtet der Note 3. Ein glaubwürdiges gutes Zwischenzeugnis sollte auch einen Dank enthalten. Wenn das Zeugnis keine weiteren wertenden Aussagen als die hier zitierten nennt, wäre es viel zu knapp formuliert, die Gesamtnote „gut“ wäre also nicht begründet.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php