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Autor Thema: Was bedeutet dieses Zeugnis  (Gelesen 643 mal)
Elli1967
Gast
« am: August 29, 2005, 11:17:04 »
ZitierenZitat

Hallo!

Wie muss ich so ein Zwischenzeugnis werten:

Die ihm übertragenen Aufgaben führt Hr. .... jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit durch. Er ist ein kompetenter Gesprächspartner für Vorgesetzte, Kollegen, Anwender und externe Dienstleister.

Dieses Zwischenzeugnis wir Herrn.... ausgestellt, um seinen bisherigen Werdegang zu dokumentieren. Wir hoffen auf weiterhin gute Zusammenarbeit!

So der Text:

Ich bin da schon etwas
misstrauisch!

Kann mir das jemand analysieren?

Danke i.V.

Gruss

Elli1967
Gespeichert
Klaus Schiller
Administrator
Newbie
*****
Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: August 30, 2005, 00:13:53 »
ZitierenZitat

Bei der Zufriedenheitsaussage („jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit“) handelt es sich um eine Leistungszusammenfassung, die auf die Gesamtnote 2 verweist. Nicht fehlen dürfen natürlich die Einzelwertungen (Engagement, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise, Erfolge…), die von der Leistungszusammenfassung lediglich zu einer Gesamtnote „zusammengefasst werden.

Die Verhaltensaussage („Er ist ein kompetenter Gesprächspartner für Vorgesetzte, Kollegen, Anwender und externe Dienstleister“) entspricht für sich betrachtet der Note 3. Ein glaubwürdiges gutes Zwischenzeugnis sollte auch einen Dank enthalten. Wenn das Zeugnis keine weiteren wertenden Aussagen als die hier zitierten nennt, wäre es viel zu knapp formuliert, die Gesamtnote „gut“ wäre also nicht begründet.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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