Das Deutsche Zeugnisforum
Eine Initiative der Personalmanagement Service GmbH Schiller & Redekop, Berlin
Mai 18, 2012, 07:26:31 *
Wenn Sie einen Beitrag einstellen möchten, klicken Sie bitte direkt auf "neues Thema". Eine Registrierung ist nicht erforderlich.

Wenn Sie Fragen zu Formulierungen aus Ihrem Zeugnis haben, nennen Sie bitte auch Ihren Beruf und die ungefähre Beschäftigungsdauer. Bitte stellen Sie möglichst konkrete Fragen zu überschaubaren Textabschnitten. Wenn Sie hingegen eine vollständige Zeugnisanalyse benötigen, nutzen Sie bitte statt des Forums unsere kostenlose Checkliste oder den Zeugnistest für 19,90 Euro, beides erhalten Sie hier: www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.

Wenn Sie alle Beiträge nach einem Schlagwort (z.B. "Kündigung", "Geheimcode", "Unterschrift") oder einer Formulierung (z.B. "stets volle Anerkennung") durchsuchen möchten, nutzen Sie bitte die Suchfunktion.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Zeugnishotline unter 030 / 420 285 24 (zum Ortstarif) oder an den Administrator des Forums.
 
   Übersicht   Hilfe Suche  
Seiten: [1]   Nach unten
  Antworten  |  Drucken  
Autor Thema: Was haltet Ihr von diesem Zeugnis?  (Gelesen 663 mal)
mikewolfi
Gast


E-Mail
« am: November 04, 2005, 15:22:09 »
ZitierenZitat

Hallo Ihr Lieben!
Was haltet Ihr von diesem Zeugnis?
Ich war 5 Monate in diesem Büro als geringfügig beschäftigte Kraft tätig - vom Chef selbst bekam ich des öfteren belobigende Worte hinsichtlich meiner Person und vor allem meines Engagements in der Firma zu hören -nachdem ich dort gekündigt hatte sind diese Worte nur noch Schall und Rauch.... Jetzt hätte ich gerne gewußt ob noch mehr Gemeinheiten in diesem Zeugnis stecken, als ich sie auf den ersten Blick ersehen kann.  ;))

Arbeitszeugnis für xxx

die xxx Geschäftsstelle ist als Dienstleister im Bereich ....... tätig.

Schwerpunkt ist das Erarbeiten und Umsetzen von......

Herr/Frau xxx, geboren am xxx, wohnhaft in xxx, xxx war für unser
Unternehmen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung auf der Basis von xx Wochenstunden in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.05.2005 als Vertriebsassistent tätig.

Die Aufgaben umfassten Kundenempfang, Kundenberatung in der Geschäftsstelle und im Außendienst, die Erfassung von Kunden- und Vertragsdaten sowie die Erstellung von Versorgungskonzepten.

Zusätzlich war Herr/Frau xxx für die Führung der Geschäftsstellenkasse zuständig.    

Er/Sie hat alle ihr übertragenen Aufgaben zuverlässig erledigt und war stets um Einvernehmen und Gleichklang mit den weiteren Mitarbeitern in der Geschäftsstelle bemüht.

Herr/Frau xxx hat aufgrund familiärer Umstände seine/ihre Tätigkeit als Vertriebsassistent zum angegebenen Termin beendet und war anschließend bis zum ....... als nebenberuflicher Mitarbeiter in der Kundenbetreuung tätig.

Wir danken Herrn/Frau xxx für eine angenehme Zusammenarbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute.


Mein Kommentar dazu (ohne erst einmal zu überlegen): eine fiese niederträchtige Art mir "einen mitzugeben" weil ich ihm gekündigt habe - und das in der heutigen Zeit...

Bin auf Eure Antworten gespannt und bedanke mich auch schon mal vorab dafür.

Engelchen
Gespeichert
Klaus Schiller
Administrator
Newbie
*****
Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: November 06, 2005, 16:28:28 »
ZitierenZitat

Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den theoretischen Aspekten Engagement (Abschnitt 1), Fähigkeiten (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und im Arbeitserfolg  (Abschnitt 5) erörtert wird.  Diese Einzelwertungen werden in der so genannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit zu einer Gesamtnote zusammengefasst.
Anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens (siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Zu allen relevanten Abschnitten sollte in einem (sehr) guten, glaubwürdigen Zeugnis Stellung bezogen werden.

In diesem Zeugnis fehlen - mit Ausnahme eines einzelnen Attributs zur Arbeitsweise ("zuverlässig") - alle zu erwartenden Angaben, sowohl zur Leistung wie auch zum Verhalten z.B. gegenüber den Kunden. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Offen negativ ist die Aussage "...und war stets um Einvernehmen und Gleichklang mit den weiteren Mitarbeitern in der Geschäftsstelle bemüht" (=aber es gelang ihm/ihr nicht), Verhalten zu Intenen: Note 5.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Gespeichert

Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -
Seiten: [1]   Nach oben
  Antworten  |  Drucken  
 
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS