Der zitierte Text enthält viele unnötige und zudem in der Benotung widersprüchliche Wiederholungen. So sind z.B. die folgenden Aussagen gleichbedeutend:
Er verfügte über ein fundiertes Fachwissen in seinem Bereich = Seinen Arbeitsbereich beherrschte er umfassend.
Er arbeitete gewissenhaft = Seine Arbeitsweise war dabei sorgfältig und genau
... die ihm zu übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt = Mit seinen Leitungen waren wir jederzeit voll zufrieden.
Von den beiden zuletzt zitierten Leistungszusammenfassungen verweist z.B. eine auf die Gesamtnote "gut", die andere auf die Gesamtnote "befriedigend".
Die Aussage "Das Arbeitsverhältniss endete am ....... im gegenseitigen Einvernehmen" verweist auf eine Arbeitgeberkündigung, nicht auf einen Aufhebungsvertrag.
Ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen aber leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
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