Das Zeugnis entspricht laut der Leistungszusammenfassung (zur besonderen Zufriedenheit) der Gesamtnote 3 ("befriedigend"). Aus mehreren Gründen erscheint diese Note aber wenig glaubwürdig:
Der wertende Teil fällt für eine dreijährige Tätigkeit sehr knapp aus.
Die Beurteilte wird nicht als "STETS ehrlich" bezeichnet, sondern nur als "ehrlich". Dies kann den Eindruck erwecken, sie war "nicht immer" ehrlich.
Im Standard-Satz "... war ehrlich, fleißig und zuverlässig" wird üblicherweise auf die Pünktlichkeit erwähnt, so dass zusätzlich der Eindruck entstehen kann, die Beurteilte war unpünktlich.
Es fehlen der obligatorische Dank und ein Bedauern über das Ausscheiden
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php