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Autor Thema: Wie ist diese Zeugnis zu beurteilen?  (Gelesen 823 mal)
Spieker
Gast
« am: November 05, 2005, 13:09:16 »
ZitierenZitat

Hallo, mich würde interessieren wie dieses Arbeitszeugnis eingeschätzt werden kann.



Frau XXX, geb. am XX.XX.XXXX, war war in der Zeit vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXX bei uns als erste Verkaufskraft in der Schreibwaren-, Bürobedarfs- und Lederwareabteilung tätig.

Die Frau XXX übertragenden Aufgaben waren:

- Kundenbetreeung und Bedienung
- Die Pflege des Warensortiments
- Der selbstständige Einkauf und die Kalkulation nach Vorgaben der Geschäftsleitung
- Die Vornahme von Preisänderungen
- Die Warenannahme und Präsentation im Laden und im Schaufenster
- Der Besuch von Einkaufsmessen
- Der Personaleinkauf

Zusätzlich war Sie für die Personal- und Urlaubsplanung verantwortlich.

Alle anfallenden Arbeiten in meinem Betrieb wurden von Frau XXX zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.

Sie war stets pünktlich, ehrlich und zuverlässig.

Das Verhalten gegenüber Kunden, Kollegen und Vorgesetzten war stets freundlich und einwandfrei.

Wir wünschen Frau XXX für ihren weiteren Lebens- und Berufsweg alles Gute.



Für eine Antwort schon jetzt einmal vielen Dank.
Gespeichert
Klaus Schiller
Administrator
Newbie
*****
Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: November 06, 2005, 16:49:21 »
ZitierenZitat

Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den theoretischen Aspekten Engagement (Abschnitt 1), Fähigkeiten (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und im Arbeitserfolg  (Abschnitt 5) erörtert wird. Diese Einzelwertungen werden in der so genannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit zu einer Gesamtnote zusammengefasst (hier: "zu meiner vollsten Zufriedenheit" = Gesamtnote 2+).
Anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens (siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Zu allen relevanten Abschnitten sollte in einem (sehr) guten, glaubwürdigen Zeugnis Stellung bezogen werden.

In diesem Zeugnis fehlen nahezu alle Einzelwertungen. Sogar den  Beendigungsgrund sowie einen Dank und ein Bedauern über das Ausscheiden sucht man vergebens. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Die veraltete Pauschalaussage "Sie war stets pünktlich, ehrlich und zuverlässig" wird heutzutage eigentlich nicht mehr verwendet, da sie (in Ihrem Fall wegen der Kassiertätigkeit mit Ausnahme der Ehrlichkeit) nur Selbstverständlichkeiten auflistet und der Endruck entstehen kann, außer diesen Selbstverständlichkeiten können keine weiteren, wirklich relevanten positiven Aussagen getroffen werden.

 In der Formulierung zum Verhalten gegenüber Internen werden die Kollegen entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt. Dies gilt als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Gespeichert

Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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