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Autor Thema: Wie ist dieses Arbeitszeugnis zu verstehen, bzw zu bewerten?  (Gelesen 672 mal)
aball9
Gast


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« am: November 04, 2005, 13:21:51 »
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Klaus Schiller
Administrator
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Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: November 06, 2005, 16:24:06 »
ZitierenZitat

Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den theoretischen Aspekten Engagement (Abschnitt 1), Fähigkeiten (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und im Arbeitserfolg  (Abschnitt 5) erörtert wird.  Diese Einzelwertungen werden in der so genannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit zu einer Gesamtnote zusammengefasst (hier: Gesamtnote "befriedigend").
Anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens (siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Zu allen relevanten Abschnitten sollte in einem (sehr) guten, glaubwürdigen Zeugnis Stellung bezogen werden.

In Ihrem Zeugnis fehlen diese Einzelwertung beinahe komplett. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Die veraltete Aussage "Er war ehrlich, fleißig, pünktlich und zuverlässig" ist in mehrfacher Hinsicht unvorteilhaft, da der Eindruck entsteht, außer diesen Selbstverständlichkeiten könnten keine weiteren positiven Aussagen getroffen werden. Wenn Selbstverständlichkeiten wir ehrlich genannt werden, sollte auf ein Temporaladverb nicht verzichtet werden, andernfalls kann der Eindruck entstehen, der Beurteilte war "nicht immer" ehrlich.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
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Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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