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Autor Thema: Wie ist mein Arbeitszeugnis zu bewerten?  (Gelesen 416 mal)
sim
Gast


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« am: Dezember 11, 2011, 14:43:32 »
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Frau XY war im Zeitraum von XY bei mir als verkäuferin tätig.
Zu ihren Aufgaben zählte:
Warenlagerung
warenpräsentation
Warenverkauf
Sie hat sich schnell Warenkentnisse über das vorhandene Sortiment angeeignet und nach kurzer Einabeitungszeit führte sie die Aufgaben selbstständig, effizient und sorgfältig aus.
dabei hat sie es auch verstanden auf die unterschiedlichsten Kundenwünsche einzugehen und diese im Rahmen der Möglichkeiten zu erfüllen.
Bei der Warenpräsentation sind viele Anregungen und ausgezeichnete Vorstellungen zu deren Ausführung in die Geschäftstätigkeit eingeflossen.
Bei Initiativen außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit sowie ihrem eigentlichen Tätigkeitsfeld hinaus war sie stets flexibel und Neuereungen gegenüber aufgeschlossen. Ihre Leistungen fanden stets unsere vollste Zufriedenheit.
Ihr verhalten gegenüber Vorgesetzten , Kollegen , Mitarbeitern und Kunden war jederzeit vorbildlich.
Frau XY war stets ehrlich, fleissig, pünktlich und zuverlässig.
Frau xy Tätigkeit endet wegen meiner Geschäftsaufgabe.
Ich bedanke mich für die langjärige erfolgreiche Zusammenarbeit und wünsche Ihr auf dem weiteren Berufs-und lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.


XYX


Verzeiht die Rechtschreibfehler ;-)
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sim
Gast


E-Mail
« Antworten #1 am: Dezember 16, 2011, 16:21:49 »
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Nachtrag: der Beruf > Verkäuferin für Waren des täglichen Bedarfs,
              Beschäftigungsdauer 17 Jahre

Freundliche Grüße sim
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Parag66
Gast


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« Antworten #2 am: Dezember 17, 2011, 22:12:39 »
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Für 17 Jahre scheint mir das sehr knapp, z.B. gibt es nur einen pauschalen Standardsatz zum Verhalten ("Ihr verhalten gegenüber Vorgesetzten , Kollegen , Mitarbeitern und Kunden war jederzeit vorbildlich"). Auch die Leistung könnte man deutlich ausführlicher bewerten. Dass man stattdessen auf Unwichtiges wie  die Einarbeitung von 17 Jahren eingeht scheint mir überflüssig. Zu Floskeln wie "war stets ehrlich, fleissig, pünktlich und zuverlässig" oder "Ich bedanke mich" ist im Forum ja schon viel geschrieben worden, siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#25. Das ist ein vermutlich gut gemeintes Zeugnis, das noch einige große und kleine Ergänzungen (nicht zuletzt auch ein Bedauern des Ausscheidens) und Aufwertungen erfordert, damit die "stets vollste Zufriedenheit" wirklich glaubwürdig wird

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TS
Gast


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« Antworten #3 am: Dezember 18, 2011, 11:30:57 »
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Hallo,

man beschäftigt doch als Einzelhändler niemand 17 Jahre als Verkäufer(in), wenn die Arbeit nicht stimmt. Das sehe ich alles ziemlich unkritisch.

Aus meiner Sicht ist das ein gutes Zeugnis. Eindeutig wohlwollend geschrieben, keine Fußangeln zu erkennen.

Viele Grüße
TS
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