Das Deutsche Zeugnisforum
Eine Initiative der Personalmanagement Service GmbH Schiller & Redekop, Berlin
Mai 18, 2012, 07:38:21 *
Wenn Sie einen Beitrag einstellen möchten, klicken Sie bitte direkt auf "neues Thema". Eine Registrierung ist nicht erforderlich.

Wenn Sie Fragen zu Formulierungen aus Ihrem Zeugnis haben, nennen Sie bitte auch Ihren Beruf und die ungefähre Beschäftigungsdauer. Bitte stellen Sie möglichst konkrete Fragen zu überschaubaren Textabschnitten. Wenn Sie hingegen eine vollständige Zeugnisanalyse benötigen, nutzen Sie bitte statt des Forums unsere kostenlose Checkliste oder den Zeugnistest für 19,90 Euro, beides erhalten Sie hier: www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.

Wenn Sie alle Beiträge nach einem Schlagwort (z.B. "Kündigung", "Geheimcode", "Unterschrift") oder einer Formulierung (z.B. "stets volle Anerkennung") durchsuchen möchten, nutzen Sie bitte die Suchfunktion.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Zeugnishotline unter 030 / 420 285 24 (zum Ortstarif) oder an den Administrator des Forums.
 
   Übersicht   Hilfe Suche  
Seiten: [1]   Nach unten
  Antworten  |  Drucken  
Autor Thema: wie schlecht ist es wirklich?  (Gelesen 344 mal)
Anjana
Gast


E-Mail
« am: Dezember 16, 2011, 09:28:54 »
ZitierenZitat

Hallo,

nach 15 Jahren als Sachbearbeiterin im Forderungsmanagement muss ich mich nun neu bewerben, da ich mein AG seinen Standort versetzt und ich die Strecke aus familiären Gründen nicht fahren kann (zu weit-habe kleine Tochter).

Nun ist mein damaliges Ausbildungszeugnis vom Rechtsanwalt (habe Rechtsanwalts- und Notargehilfin gelernt) aus dem Jahre 1997 meiner Meinung nach ziemlich übel. Ich überlege, ob es besser ist, das Zeugnis der Bewerbung gar nicht erst beizufügen. Die Passagen, die mir besonders schlecht erscheinen, führe ich mal hier auf:

"Frau XX hat ihre Leistungen im Laufe ihrer Ausbildung gesteigert"
"Frau XX hatte die ihr übertragenen Arbeiten zuletzt selbständig ausgeführt"
"Frau XX hat die ihr übertragenen Arbeiten immer bereitwillig erledigt"
"Frau XX war uns und dem übrigen Personal gegenüber stets freundlich"

Wie ist das zu bewerten? Freue mich über Meinungen.

Anjana
Gespeichert
TS
Gast


E-Mail
« Antworten #1 am: Dezember 18, 2011, 11:55:06 »
ZitierenZitat


Die vier Formulierungen sind (unterschiedlich stark) katastrophal. Wenn möglich, würde ich das Zeugnis nicht beilegen.

Gruß
TS
Gespeichert
Demel
Gast


E-Mail
« Antworten #2 am: Dezember 19, 2011, 13:52:11 »
ZitierenZitat

Bekannterweise sind es immer die schlechten Zeugnisse, die fehlen. Daher ist es nicht ganz so einfach, wenn man sich vor potentiellen neuen Arbeitgebern gut präsentieren will und die Unterlagen nicht vollständig sind. Ich würde darauf achten, dass das aktuelle Zeugnis wirklich TOP ist, dann wirkt das alte AZUBI-Zeugnis eher unwichtig. Wegen des aktuellen Zeugnisses würde ich dann nicht auch nochmal 14 Jahre warten bevor du aktiv wirst, also gleich (!) prüfen lassen (z.B. hier: www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php)  und dann ggf. um Berichtigung bitten. 

Nochmal zum alten Zeugnis:
"Frau XX hat ihre Leistungen im Laufe ihrer Ausbildung gesteigert"  (sie hat schwach angefangen?!)
"Frau XX hatte die ihr übertragenen Arbeiten zuletzt selbständig ausgeführt" (ist klar, dass man als AZUBI einige Zeit braucht, um selbstständig zu arbeiten, aber das kann man netter ausdrücken) 
"Frau XX hat die ihr übertragenen Arbeiten immer bereitwillig erledigt" (das ist eher eine Mindestanforderung)
"Frau XX war uns und dem übrigen Personal gegenüber stets freundlich" (es fehlt das zusammenfassende Verhaltensattribut: "einwandfrei" oder "vorbildlich"). 
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
  Antworten  |  Drucken  
 
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS