Ganz allgemein gesagt kann man den Arbeitgeber natürlich auch nach Jahren noch um Änderungen am Zeugnis "bitten", auch wenn kein rechtlicher Anspruch auf Korrekturen mehr besteht.
Wenn Sie aber eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen die Servicehotline unseres Partners
www.anwalt.de: 0800 269258 33 (gebührenfrei). Hier können Sie Ihr Anliegen schildern. Die konkrete Rechtsberatung erfolgt dann wahlweise über eine 0190-Nummer oder ein Online-Formular, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf.