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Autor Thema: zeugnis ok?? fragen  (Gelesen 981 mal)
toDo123
Gast
« am: Oktober 31, 2005, 11:29:44 »
ZitierenZitat

hi,

noch paar fragen:

ERSTENS:

Ist dieser Satz:
"Seine Leistungen und Arbeitsergebnisse waren in jeder Hinsicht zufrieden stellend."

schlechter als:
"Seine Leistungen und Arbeitsergebnisse waren in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden stellend."

ZWEITENS:

Ist dieser Satz:
"Außerdem ist Herr X sehr teamfähig und äußerst belastbar."

besser als

"Außerdem ist Herr X teamfähig und äußerst belastbar."


DRITTENS:

"Er hat sich als sehr flexibler Mitarbeiter mit einer sehr guten Auffassungsgabe, Kreativität und Kommunikationsfähigkeit erwiesen. Außerdem ist Herr X sehr teamfähig und äußerst belastbar."

Decken sich die obigen Sätze mit den folgenden Punkten im Beurteilungsbogen:
- sehr schnelle Auffassungsgabe
- sehr belastbar
- sehr flexibel einsetzbar
- sehr kreativ
- sehr engagiert
- gute Kommunikationsfähigkeit

Vielen Dank für eure Hilfe!

gruß

tobi
Gespeichert
Klaus Schiller
Administrator
Newbie
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Beiträge: 1642


« Antworten #1 am: November 01, 2005, 01:02:30 »
ZitierenZitat

ERSTENS:
Ist dieser Satz:
"Seine Leistungen und Arbeitsergebnisse waren in jeder Hinsicht zufrieden stellend." schlechter als: "Seine Leistungen und Arbeitsergebnisse waren in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden stellend."

Die Formulierung "zufrieden stellend" wird eigentlich nur in der Note 4 ("ausreichend") verwendet; sowohl aus stilisitschen wie auch aus diesen formalen Gründen ist eine solche Aufwertung also nicht zu empfehlen. Eine Übersicht über die Notenskala finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note1.php
 
ZWEITENS:
Ist dieser Satz:
"Außerdem ist Herr X sehr teamfähig und äußerst belastbar."
besser als
"Außerdem ist Herr X teamfähig und äußerst belastbar."

Aussagen zum Verhalten und zu Leistungen (hier: Belastbarkeit) sollten generell nicht vermischt werden. Wichtiger als eine Aufwertung einzelner Verhaltensattribute ("teamfähig/ sehr teamfähig") ist die so genannte Verhaltenszusammenfassung  (z.B. "Sein Verhalten gegenüber ... war stets einwandfrei").

DRITTENS:
"Er hat sich als sehr flexibler Mitarbeiter mit einer sehr guten Auffassungsgabe, Kreativität und Kommunikationsfähigkeit erwiesen. Außerdem ist Herr X sehr teamfähig und äußerst belastbar."
Decken sich die obigen Sätze mit den folgenden Punkten im Beurteilungsbogen:
- sehr schnelle Auffassungsgabe
- sehr belastbar
- sehr flexibel einsetzbar
- sehr kreativ
- sehr engagiert
- gute Kommunikationsfähigkeit

Nicht alle Wertungen finden sich in der Aussage wieder, z.B. fehlt eine Wertung des Engagements. Wichtiger als eine solche pauschale Aneinanderreihung von Attributen ("Auffassungsgabe, Kreativität und Kommunikationsfähigkeit...") wäre eine detaillierte Leistungsbewertung.
Gespeichert

Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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gast
Gast
« Antworten #2 am: November 02, 2005, 10:12:09 »
ZitierenZitat

hallo,

mit Rücksprache der Personalabt.:

bedeutet folgender Satz:

"Seine Leistungen und Arbeitsergebnisse waren in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden stellend."


die Wertung: sehr gut!

Wem soll ich jetzt glauben schenken???
Gespeichert
Klaus Schiller
Administrator
Newbie
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Beiträge: 1642


« Antworten #3 am: November 02, 2005, 12:54:42 »
ZitierenZitat

Der Ausdruck "zufrieden stellend" wird gleichgesetzt mit "ausreichend". Es ist nicht üblich, diesen Ausdruck zu steigern. Aussagen wie "Er erbrachte eine außerordentlich ausreichende /außerordentlich zufrieden stellende Leistung" sind semantisch unsinnig.  

Vergleiche:
"Seine Fach- und Leitungskompetenz war zufriedenstellend." (Note 4)
"Seine Mitarbeiter motivierte er zu zufriedenstellender Arbeit." (Note 4)
"Er bearbeitete alle Vorgänge sehr korrekt und zufriedenstellend." (Note 4)

Mit Blick auf die tausenden von uns erfassten Zeugnisformulierungen findet sich die Aussage "zufrieden stellend" nur in Formulierungen der Note 3 abwärts, mehrheitlich in den Noten 4 und 5.  

Es gibt eine einzige Ausnahme, in der der Ausdruck "zufrieden stellend" auch für bessere Noten verwendet wird, nämlich die Internetseite des Nachrichtenmagazins Focus (siehe http://focus.msn.de/jobs/karriere/arbeitszeugnis?page=8), die eine Reihe ungewöhnlicher und meines Erachtens missverständlicher Formulierungsvorschläge unterbreitet (z.B. "Wir bescheinigen ihm gern, dass er ...ein natürliches und freies Auftreten hatte" - Verhalten Note 2). Hier wird die Formulierung "zufrieden stellend" in der kompletten Notenskala von "sehr gut" bis "ausreichend" verwendet, z.B. "...erbrachte er auch in Ausnahmesituationen eine voll(st) zufrieden stellende Leistung" (Note 1).

Ich nehme nicht an, dass Ihre Personalabteilung auf diese Intenetseite zurückgreift, also bitten Sie ggf. darum, dass man Ihnen diese Deutung (Note 1) anhand der Fachliteratur belegt.
Gespeichert

Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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