Das Deutsche Zeugnisforum
Eine Initiative der Personalmanagement Service GmbH Schiller & Redekop, Berlin

<< Zurück zu Arbeitszeugnis.de

Mai 23, 2013, 03:28:32 *

Forum nach einem Schlagwort / Thema durchsuchen:

 

Bitte beachten Sie:

  • Um einen Beitrag / eine Frage einzustellen, müssen Sie sich nicht registrieren. Bitte klicken Sie hierzu oben auf „Einen neuen Beitrag einstellen“
  • Je konkreter Ihre Frage formuliert ist, umso aussagekräftiger wird auch die Antwort sein. Der Umfang eines Beitrags ist daher auf 2000 Zeichen begrenzt.
  • Für eine vollständige Zeugnis-Analyse empfehlen wir Ihnen den „Zeugnistest“ (ab 19,90 Euro) oder die kostenlose Checkliste

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Zeugnis-Hotline unter 030 / 420 285 24 (zum Ortstarif) oder an den Administrator des Forums.

   Übersicht   Hilfe Suche  
Seiten: [1]   Nach unten
  Antworten  |  Thema senden  
Autor Thema: Zitat: "Beim Erstellen eines Endzeugnisses verliert ...  (Gelesen 3166 mal)
IT-Trainer
Gast
« am: September 07, 2004, 19:24:09 »
ZitierenZitat

Hallo zusammen,

wie ist folgender Abschluss eines Zwischenzeugnisses zu bewerten?

"Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn XY erstellt. Das Beschäftigungsverhältnis ist ungekündigt. Beim Erstellen eines Endzeugnisses verliert dieses Zwischenzeugnis seine Gültigkeit. Wir danken Herrn XY für seine stets sehr guten Leistungen und freuen uns auf eine weitere angenehme Zusammenarbeit."


Das Zeugnis wurde heute in einem seriösen Unternehmen erstellt.
Mich irritiert die Phrase "Beim Erstellen eines Endzeugnisses verliert dieses Zwischenzeugnis seine Gültigkeit." Zu Recht?



Herzlichen Gruß
IT-Trainer
Moderator informieren   Gespeichert
arbeitszeugnis.de
Newbie
*
Beiträge: 303


« Antworten #1 am: Februar 23, 2005, 17:55:16 »
ZitierenZitat

In dieser Frage möchte ich Sie auf die Fachliteratur verweisen: Prof. Arnulf Weuster schreibt in seinem Standardwerk "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" (Boorberg Verlag) auf S.27f:

"In einem Endzeugnis kann nicht auf ein früheres Zwischenzeugnis verwiesen werden: Hier ist das gesamte Arbeitsverhältnis noch einmal als Einheit chronologisch darzustellen. (...)
Ein Zwischenzeugnis wird mit seiner Aushändigung Eigentum des Arbeitnehmers. Es muss daher nach Erhalt des Endzeugnisses nicht zurückgegeben werden. (...) Insofern ist  auch der vereinzelt zu findende Satz >Dieses Zwischenzeugnis verliert bei Ausstellung eines Endzeugnisses seine Gültigkeit< unüberlegt und überflüssig.
Anderer Ansicht ist das LAG Hamm, welches den Standpunkt vertritt, der Arbeitgeber könne ein Zwischenzeugnis schon dann widerrufen und zurückverlangen, wenn nach Ausstellung des Zeugnisses (...) sich die Leistungsbeurteilung wegen nachhaltiger Mängel geändert habe."
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Moderator informieren   Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
  Antworten  |  Thema senden  
 
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
...