Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist - anders als der auf ein Abschlusszeugnis - gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Bei "triftigen Gründen" - hierzu zählt u.a. auch ein Vorgesetztenwechsel - sollte der Arbeitgeber aber generell ein Zwischenzeugnis ausstellen.
Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen die Servicehotline unseres Partners
www.anwalt.de: 0800 269258 33 (gebührenfrei). Hier können Sie Ihr Anliegen schildern. Die konkrete Rechtsberatung erfolgt dann über eine 0190-Nummer, da eine Rechtberatung nicht kostenlos sein darf.
Wenn der Arbeitgeber mit der Zeurgniserstellung überfordert ist, können Sie - ggf. auch unter Zuhilfenahme des bestehenden Beurteilungsbogens - einen Eigenentwurf einreichen (siehe
www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php).