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Zeugnis nicht erhalten

 
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Beate
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.2007, 23:25    Titel: Zeugnis nicht erhalten Antworten mit Zitat

Nachdem ich von meinem damaligen Arbeitgeber niemals ein Zeugniss erhalten habe, ist jetzt schon 2 Jahre her, ist meine Frage, ob ich jetzt den Text vorschreiben kann, oder muß ich dass nehmen was der Arbeitgeber schreibt. Nach meiner Meinung, muß ein Arbeitgeber ohne Aufforderung ein Zeugniss nach Beendigung der Arbeit erstellen, da ich aber damals gleich wieder Arbeit gefunden habe, war es mir nicht so wichtig.
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Mike
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.2007, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nach meiner Meinung, muß ein Arbeitgeber ohne Aufforderung ein Zeugniss nach Beendigung der Arbeit erstellen

Nein, du musst deinen Anspruch schriftlich geltend machen
Mehr dazu unter http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php

Zitat:
...da ich aber damals gleich wieder Arbeit gefunden habe, war es mir nicht so wichtig.

Das ist der "Bumerang-Effekt". Wer direkt in eine neue Stelle wechselt, kümmert sich oft nicht ums Zeugnis, d.h. fordert keins an oder reklamiert ein Erhaltenes auch nicht, trotz erkennbarer Mängel. Das ist recht kurzsichtig, denn bei der nächsten Bewerbung wird das Zeugnis wieder relevant.

Zitat:
Nachdem ich von meinem damaligen Arbeitgeber niemals ein Zeugniss erhalten habe, ist jetzt schon 2 Jahre her, ist meine Frage, ob ich jetzt den Text vorschreiben kann, oder muß ich dass nehmen was der Arbeitgeber schreibt.

Ich würde nicht zu lange warten, der Zeugnisnaspruch erlischt nach drei Jahren. Es ist fast immer sinnvoll, einen Eingenentwurf einzureichen. Am besten fragst du aber erstmal beim Arbeitgeber an, ob er damit einverstanden ist. Einen solchen Eigenentwurf, bei dem man viel falsch machen kann, kannst du dann auf Wunsch bei arbeitszeugnis.de erstellen lassen, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php.
Wenn der Arbeitgeber damit nicht einverstanden ist und selbst eins schreiben will, kannst du das Zeugnis, das er geschrieben hat, prüfen und ggf. überarbeiten lassen. Du musst es also nicht widerspruchslos hinnehmen.
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Beate
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.2007, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe heute ein Brief geschrieben und habe den Text mal vorgegeben, mal schauen was kommt, danke für die Antworten.
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Beate
Gast





BeitragVerfasst am: 10.10.2007, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

So ich habe doch das zeugnis mit dem vorgegebenen text erhalten
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