Das deutsche Zeugnisforum
Eine Initiative der Personalmanagement Service GmbH Schiller & Redekop, Berlin


Das Zeugnisforum ist umgezogen und nun erreichbar unter www.arbeitszeugnis.de/arbeitszeugnis-forum/


Sie können jedoch weiterhin alle Beiträge der letzten Jahre hier einsehen.

Wenn Sie alle Beiträge nach einem Schlagwort (z.B. "Kündigung", "Geheimcode", "Unterschrift") oder einer
Formulierung (z.B. "stets volle Anerkennung") durchsuchen möchten, klicken Sie bitte hier
.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Zeugnishotline unter 01805/ 767 427 (14ct/min)
oder an den Administrator des Forums.


zweites Arbeitszeugnis

 
Dieses Forum ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren, schreiben oder beantworten.   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Das deutsche Zeugnisforum - eine Initiative der Personalmanagement Service GmbH Berlin Foren-Übersicht -> Arbeitszeugnisse
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Jens
Gast





BeitragVerfasst am: 12.10.2007, 22:23    Titel: zweites Arbeitszeugnis Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

habe bei meinem Arbeitgeber fristlos gekündigt, und gleich mit der Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Er war mit der Kündigung einverstanden, allerdings hat er mir dafür ein verdammt schlecht Arbeitszeugnis ausgestellt mit dem ich nicht einverstanden bin.

Jetzt meine Frage: Nachdem ich schon ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert habe, kann ich noch mal ein einfaches Arbeitszeugnis verlangen, oder muss er mir jetzt keines mehr ausstellen. Es handelte sich nur um einen Nebenjob 6 Monate lang. Da hätte ein Einfaches genügt.
Nach oben
Mike
Gast





BeitragVerfasst am: 12.10.2007, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
habe bei meinem Arbeitgeber fristlos gekündigt, und gleich mit der Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Da wäre ich aber andersrum vorgegangen.

Zitat:
Er war mit der Kündigung einverstanden, allerdings hat er mir dafür ein verdammt schlecht Arbeitszeugnis ausgestellt mit dem ich nicht einverstanden bin.

Verständlich.

Zitat:
Jetzt meine Frage: Nachdem ich schon ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert habe, kann ich noch mal ein einfaches Arbeitszeugnis verlangen

Das ist umstritten. Dazu gibt es eine Stellungnahme im Fachbuch "Das Arbeitszeugnis" von Hein Schleßmann im Abschnitt "Wechsel der Zeugnisart". Schleßmann sagt, zwar sei der Zeugsnianspruch bereits erfüllt, so gesehen hat man keinen Anspruch auf ein neues (einfaches) Zeugnis. Aber der Arbeitgeber hat ja auch eine anhaltende Fürsorgepflicht. Also sollte er dem Wunsch des Arbeitnehmers nachkommen, um ihn bei der Stellensuche nicht zu behindern.

Zitat:
Es handelte sich nur um einen Nebenjob 6 Monate lang. Da hätte ein Einfaches genügt.

Das wiederum ist eine gewagte These. Habe ich so noch nirgendwo gelesen.
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Dieses Forum ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren, schreiben oder beantworten.   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Das deutsche Zeugnisforum - eine Initiative der Personalmanagement Service GmbH Berlin Foren-Übersicht -> Arbeitszeugnisse Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
 LoginLogin 
 FAQFAQ   SuchenSuchen   



Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de