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Nachricht |
EM Gast
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Verfasst am: 13.10.2007, 08:42 Titel: Zwischenzeugnis |
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Hallo leidgeprüfte Mitstreiter,
auch ich habe nach einer Kontroverse ein Zwischenzeugnis seitens meines Arbeitgebers erbeten, in einigen Punkten tendiert mein Zeugnis nach 19
jähriger(!!) Tätigkeit als Vorarbeiter gegen AUSREICHEND, was mir schon
ziemlich zu schaffen macht. Formulierungen wie " in zufrieden stellender
Weise, zufrieden stellenden Arbeitsergebnissen, stets zu unserer Zufriedenheit" lassen ja wohl keinen anderen Schluss zu, oder?
Andere Punkte lassen allerdings eine Dechiffrierung offen.
" Er verfügt über solide Fachkenntnisse, die er sicher in der Praxis einsetzt."
" Dank seiner schnellen Auffassungsgabe überblickt Herr XXX auch komplexe Zusammenhänge sofort."
" Seine folgerichtige Denkweise kennzeichnet seine sichere Urteilsfähigkeit
bei Zusammenhängen in der Produktionsanlage."
" Herr XXX identifiziert sich mit seinen Aufgaben, setzte sich auch über die geregelte Arbeitszeit hinaus erfolgreich für unser Unternehmen ein und
übernimmt bei Bedarf auch zusätzliche Verantwortung."
Was heißt denn das nun?
Ich schätze mal. das ich mit einem derartigen Zeugnis echt schlechte Karten bei einer Bewerbung hätte, wie gesagt es ist nur ein Zwischenzeugnis. Muss dazu noch betonen, das ich BR-Vorsitzender eines
mittelständischen Unternehmens bin, und ich eher auf Grund meines
eindeutigen Einsetzens für die Belange der Belegschaft so "abgefertigt"
werde. Denn wenn ich 19 Jahre so grottenschlecht war, wieso hat dann
meine Geschäftsführung diesen "Posten" nicht schon lange anderweitig
besetzt?
Wäre schon an Euren Meinungen interessiert, und vor allen Dingen, wie
reagiert man auf ein solch schlechtes Zwischenzeugnis, rein rechtlich gesehen ?
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Demel Gast
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Verfasst am: 14.10.2007, 01:24 Titel: |
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| Zitat: | | Andere Punkte lassen allerdings eine Dechiffrierung offen. |
Nein, das sind alles Standardtextbausteine (meist Note 3), die du auch in der Datenbank findest: http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php
Aber bei einem (insgesamt eher) Vierer-Zeugnis muss der Arbeitgeber nachweisen, dass das auch der Wahrheit entspricht. Sicher finden sich z.B. Jahres-Beurteilungen in der Personalakte, die du ja auch einsehen darfst.
Genauer ist das hier beschrieben: http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php |
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