Sie passieren schnell und keiner bemerkt sie: Fehler im Arbeitszeugnis.

Bei der Untersuchung von 1000 Arbeitszeugnissen wies jedes zweite Zeugnis gravierende Mängel auf. Besonders unvorteilhaft daran ist, dass der Leser (z.B. ein Personaler, der Leser eine Einstellung entscheidet) nicht immer sicher sein kann, ob sich dahinter ein Versehen des Ausstellers oder eine absichtliche Abwertung verbirgt.

Platz 1

Zeugnismängel: Platz 1

Angaben fehlen: Beredtes Schweigen

Wenn wichtige Bewertungen oder ganze Passagen fehlen, kann das zwei Gründe haben: Entweder hat der Autor des Zeugnisses diese Angaben schlicht und einfach vergessen bzw. für nicht wichtig erachtet oder er hat bewusst darauf verzichtet. Der Hintergedanke: Um sich keinen Ärger mit dem Arbeitsgericht einzuhandeln, lässt der Vorgesetzte, der das Zeugnis ausstellt, Bewertungen bei denen der Arbeitnehmer schlecht abschneidet, viel sagend weg. Unter Personalern heißt diese weit verbreitete Technik „beredtes Schweigen“.
Wenn also beispielsweise ein Designer in seinem Arbeitszeugnis für seine „äußerst sorgfältige Arbeitsweise“ gelobt wird, eine Bewertung zur Kreativität aber ausbleibt, muss er sich nicht wundern, wenn ihn potenzielle Arbeitgeber aufgrund des Arbeitszeugnisses für einen peniblen Pedanten halten, der womöglich auch noch sehr ungeschickt und langsam arbeitet. Allein das vielsagende Fehlen des abschließenden Dankes („Wir danken ihm für seine sehr guten Leistungen“) reicht aus, um ein ansonsten gutes Zeugnis zur Note 5 abzuwerten. Arbeitnehmer die eine prägnante Lücke in ihrem Zeugnis entdecken, haben gute Chancen auf eine Ergänzung. Denn in einem Urteil vom 12.08.2008 hat das Bundesarbeitsgericht das bislang weit verbreitete „beredte Schweigen“ in die Nähe des verbotenen Geheimcodes gerückt: „Die Auslassung eines bestimmten Inhalts, der von einem einstellenden Arbeitgeber in einem Zeugnis erwartet wird, kann ein unzulässiges Geheimzeichen sein (Az. 9 AZR 632/07)“.

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