Sie passieren schnell und keiner bemerkt sie: Fehler im Arbeitszeugnis.

Bei der Untersuchung von 1000 Arbeitszeugnissen wies jedes zweite Zeugnis gravierende Mängel auf. Besonders unvorteilhaft daran ist, dass der Leser (z.B. ein Personaler, der Leser eine Einstellung entscheidet) nicht immer sicher sein kann, ob sich dahinter ein Versehen des Ausstellers oder eine absichtliche Abwertung verbirgt.

Platz 5

Zeugnismängel: Platz 5

Abweichender Aufbau: Formfehler

Bei einer Stellenausschreibung hat derjenige Bewerber die besseren Karten, dessen Zeugnisse auf den ersten Blick dem allgemein üblichen Aufbau entsprechen. Insbesondere Aufgaben, Gesamtnote und Er­folge des Bewerbers sollten sofort erkennbar sein. Wer es nicht weiß: Jedes Arbeitszeugnis besteht aus den Abschnitten Einleitung, Werdegang, Stellenbeschreibung, Leistungs- und Verhal­tens­teil und Beendigungsformel. Die Abschnitte Werdegang und Stellenbeschreibung müssen sachlich und vor allem wertungsfrei gehalten sein. Im Leistungsteil bewertet der Zeugnisaussteller nacheinander Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung und Fachwissen. Danach folgen Angaben zur praktischen Umsetzung, das heißt zur Arbeitsweise und zum Arbeitserfolg. Der Leistungs­teil endet mit der Leistungszusammenfassung (z.B. ...erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit). Erst anschließend folgt die Bewertung des Verhaltens.