Bei der Untersuchung von 1000 Arbeitszeugnissen wies jedes zweite Zeugnis gravierende Mängel auf. Besonders unvorteilhaft daran ist, dass der Leser (z.B. ein Personaler, der Leser eine Einstellung entscheidet) nicht immer sicher sein kann, ob sich dahinter ein Versehen des Ausstellers oder eine absichtliche Abwertung verbirgt.
Wenn sich Arbeitnehmer nachträglich für eine Aufwertung ihres Zeugnisses einsetzen, gehen ihnen oft wichtige Passagen durch die Lappen. Beispiel: Der Arbeitgeber bescheinigt dem ausgeschiedenen Mitarbeiter wunschgemäß, dass er seine Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit erfüllt hat. Fehlt jedoch im Zeugnis dieses offenbar ausgezeichneten Mitarbeiters die Dankes- und Bedauernsformel, so wirkt die Beurteilung der - für sich gesehen - sehr guten Leistung unglaubwürdig. Personal-Entscheider erkennen an diesem Widerspruch sofort, dass dieses Zeugnis sehr wahrscheinlich Ergebnis einer Nachverhandlung ist.