Arbeitszeugnis
Frau Maria Schmidt, geboren am 1. Februar 1965, trat am 01.
01.2005 in unser Unternehmen ein. Sie
wurde als Eventmanagerin eingesetzt.
Das Aufgabengebiet von Frau Schmidt umfasste im Einzelnen:
Im Rahmen der Konzeption, Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Events) mit Aufgaben aus den Bereichen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Kalkulation umfasste ihr Aufgabenspektrum im Einzelnen:
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Durchführen der Eventplanung, einschließlich Recherche und Kostenkalkulation, sowie Koordination logistischer und technischer Umsetzung des Events
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Entwicklung und Umsetzung der Konzepte für wirtschaftlich tragfähige Marketingstrategien, z.B. für Veranstaltungen, Produkte oder Künstler
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Steuerung der von Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch Presse- und Medienarbeit, Sponsoring sowie Vergabe und Abnahme von Werbeaufträgen, z.B. zur Präsentation kultureller Angebote
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Selbstständige Beratung und Betreuung von Künstlern oder Sportlern, z.B. hinsichtlich Vertragsgestaltung bzw. Vertragsausarbeitung oder in urheberrechtlichen Fragen
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Beratung der Kunden in allen werbe-, verkaufs- und absatzpolitischen Fragen
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Budgetverwaltung, Aufstellung der Finanzpläne, Auswertung der Veranstaltung, Durchführung der Endkalkulationen und Erfolgskontrollen
Frau Schmidt identifizierte sich mit ihren Aufgaben und dem Unternehmen. Sie zeichnete sich daher durch ein großes Pflichtbewusstsein
und ihre kundenorientierte Einstellung aus. Wir
erlebten sie als Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben auch unter erschwerten Arbeitsbedingungen
gut bewältigte.
Frau Schmidt verfügt über
gute Fachkenntnisse und aktualisierte diese durch regelmäßige Weiterbildung kontinuierlich. Frau Schmidt erledigte ihre Aufgaben stets zielstrebig und selbständig mit hoher Sorgfalt. Die Arbeitsmenge und das Arbeitstempo
lagen über unseren Erwartungen.
____ Die Koordination von Arbeitskräften stellte in ihrem Verantwortungsbereich
hohe Anforderungen an die verantwortliche Eventmanagerin. Sie ist mit Disziplinarfragen aufgrund ihres Durchsetzungsvermögens gut zurechtgekommen. Selbstverständlich
entsprechen wir ihrem Wunsch und bescheinigen ihr unsere vollste Zufriedenheit.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit
korrekt. Auch ihr Auftreten gegenüber unseren Kunden und Geschäftsfreunden war
einwandfrei. Sie war stets
bestrebt, durch ihr Erscheinungsbild zur Präsentation unseres Hauses gegenüber unseren Kunden positiv beizutragen.
Leider müssen wir das Arbeitsverhältnis von Frau Schmidt zum 31.12.2012
fristgemäß betriebsbedingt beenden. Wir danken
Ihr für ihre guten Leistungen und bedauern ihr Ausscheiden. Wir wünschen ihr für die Zukunft
alles erdenklich Gute.
Gelsenkirchen,
31.01.2013
Richard Stolz