Es gibt viele Gründe dafür, dass ein Arbeitszeugnis nicht so gut ist wie ein Arbeitnehmer es verdient hätte. Eine Auflistung dieser Gründe finden Sie hier. Wer die Mängel seines Zeugnisses durch unseren Zeugnistest, durch Verwendung unserer Checkliste oder durch eigene Recherche in Erfahrung gebracht hat, kann sich im Rahmen unserer Zeugnis-Überarbeitung eine vorteilhaftere Fassung erstellen lassen, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden kann. Die Kosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (§ 9 und 19 ESTG).
Als Grundlage für die Zeugnis-Überarbeitung dient uns in der Regel (aber nicht zwingend) der von Ihnen ausgefüllte Beurteilungsbogen für Arbeitnehmer ohne Führungsverantwortung als interaktives pdf-Formular (auch als Word-Dokument verfügbar). Bitte senden Sie uns diesen ausgefüllt per E-Mail, Fax oder Post zu. Gern können Sie zum Versand auch unser Auftragsformular verwenden. Weitere Informationen finden Sie in der detaillierten Anleitung zur Zeugnis-Überarbeitung für Arbeitnehmer ohne Führungsverantwortung
Als Grundlage für die Zeugnis-Überarbeitung dient uns in der Regel (aber nicht zwingend) der von Ihnen ausgefüllte Beurteilungsbogen für außertarifliche / leitende Angestellte als interaktives pdf-Formular (auch als Word-Dokument verfügbar). Bitte senden Sie uns den Beurteilungsbogen ausgefüllt per E-Mail, Fax oder Post zu. Gern können Sie zum Versand auch unser Auftragsformular verwenden. Weitere Informationen finden Sie in der detaillierten Anleitung zur Zeugnis-Überarbeitung für außertarifliche und leitende Angestellte.
Als Grundlage für die Zeugnis-Überarbeitung dient uns in der Regel (aber nicht zwingend) der von Ihnen ausgefüllte Beurteilungsbogen für Geschäftsführer und Vorstände als interaktives pdf (auch als Word-Dokument verfügbar). Bitte senden Sie uns diesen ausgefüllt per E-Mail, Fax oder Post zu. Gern können Sie zum Versand auch unser Auftragsformular verwenden. Weitere Informationen finden Sie in der detaillierten Anleitung zur Zeugnis-Überarbeitung für Geschäftsführer und Vorstände.
Als Grundlage für die Zeugnis-Überarbeitung dient uns in der Regel (aber nicht zwingend) der von Ihnen ausgefüllte Beurteilungsbogen für Praktikanten (auch als Word-Dokument verfügbar). Bitte senden Sie uns diesen ausgefüllt per E-Mail, Fax oder Post zu. Gern können Sie zum Versand auch unser Auftragsformular verwenden.
Als Grundlage für die Zeugnis-Überarbeitung dient uns in der Regel (aber nicht zwingend) der von Ihnen ausgefüllte Beurteilungsbogen für Auszubildende (auch als Word-Dokument verfügbar). Bitte senden Sie uns diesen ausgefüllt per E-Mail, Fax oder Post zu. Gern können Sie zum Versand auch unser Auftragsformular verwenden.
Sie benötigen das Zeugnis kurzfristig und wünschen einen umgehenden Beginn der Bearbeitung mit möglichst geringer Vorarbeit Ihrerseits? Dann kontaktieren Sie unsere Auftragsannahme bitte jetzt unter Tel: 030/ 420 285 24 oder kontakt@arbeitszeugnis.de
Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Werktage (abhängig von der Auftragslage). Eine schnellere Bearbeitung ist im "Express-Service" innerhalb von 48 Stunden für zusätzlich 39,90 €
möglich. Sie können diese Option am Ende des Beurteilungsbogens auswählen oder bei der Auftragserteilung angeben.
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Eine ausführliche Darstellung unseres Teams und unserer Firmengeschichte finden Sie hier im Abschnitt Wir über uns. Seit dem Jahre 2000 hat unser Team, das im Kern aus Thomas Redekop, Klaus Schiller, Dr. Holger Münch und Gunnar Szymaniak besteht, mehr als 20.000 Arbeitszeugnisse analysiert, überarbeitet oder neu erstellt. Unsere im Jahre 2007 eingeführte Feedback- und Bewertungsseite haben bereits mehrere tausend Auftraggeber genutzt, um über ihre Erfahrungen mit den von uns analysierten oder erstellten Arbeitszeugnissen zu berichten. Renommierte TV-Sendungen wie der ARD Ratgeber "Job & Karriere" und das ZDF-Magazin "WISO", Zeitungen wie die FAZ sowie Zeitschriften wie SPIEGEL und BRIGITTE haben über unseren Service und unsere Aufklärungsarbeit in Sachen Zeugniscode berichtet.
Wiederholt war arbeitszeugnis.de auch Thema von Sendungen des Rundfunks (z.B. Deutschlandfunk 2004 und Deutschlandradio 2009). Die Beiträge sind online abrufbar, u.a. durch Klick auf die Logos rechts.
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Wir empfehlen, sich vorab mit dem Arbeitgeber darüber abzustimmen, dass Sie einen Zeugnisentwurf bzw. eine überarbeitete Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einreichen möchten. Wir beraten und betreuen Sie auf Wunsch gerne bis zur erfolgreichen Unterzeichnung, einschließlich der Umsetzung aller Änderungswünsche des Arbeitgebers (siehe Zusatzleistungen im Beurteilungsbogen oder im Auftragsformular).
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Jeder Arbeitnehmer ist berechtigt, einen eigenen Zeugnis-Vorschlag einzureichen. Aus drei Gründen ist es sinnvoll, dieses Recht in Anspruch zu nehmen:
1) In kleineren Unternehmen fehlt oft die Sachkompetenz in der Zeugnisschreibung. Fehler, z.B. prägnante Lücken, werden später aber zu Lasten des Arbeitnehmers gedeutet.
2) In größeren Unternehmen werden Zeugnisse in der Personalabteilung oftmals mithilfe von Software erstellt, die unabhängig vom Qualifikationsprofil des Berufes nur noch pauschale, allseits bekannte Textbausteine aneinander reiht. Der Aussteller des Zeugnissen kennt die zu beurteilende Person nicht persönlich. Die Aussagekraft eines solchen Zeugnisses ist sehr gering.
3) Verwaltungsvorgänge wie die Zeugnisschreibung, die einem Arbeitgeber keinerlei Nutzen bringen, sind stark rationalisiert und werden eher unmotiviert vollzogen. Dies merkt man dem Ergebnis an. Ein Arbeitnehmer hat ein weitaus größeres Interesse an einem aussagekräftigen Zeugnis als der Arbeitgeber und sollte diese Motivation ebenso mit in den Prozess der Zeugnisschreibung einbringen wie die Detailkenntnisse - denn niemand kennt die gestellten Anforderungen und erzielten Erfolge so gut wie der Stelleninhaber selbst.
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Aus insgesamt zehn Gründen ist ein Eigenentwurf oder selbst überarbeitetes Zeugnis für Personaler leicht erkennbar. Diese Gründe nennen wir Ihnen in der Rubrik Häufige Fragen.
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Sie erhalten zusammen mit der neuen Zeugnisfassung eine Rechnung. Beide Dokumente werden in der Regel per E-Mail versendet, aber auch eine Zusendung per Post oder Fax an Sie ist natürlich möglich. Eine Vorabüberweisung wird nur bei Aufträgen aus dem Ausland erbeten. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich.
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