Arbeitszeugnis
Frau Maria Schmidt, geboren am 1. Februar 1965, trat am 01.
01.2005 in unser Unternehmen ein. Sie
wurde als technische Betriebsleiterin eingesetzt.
Das Aufgabengebiet von Frau Schmidt umfasste im Einzelnen:
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Sicherstellung der technischen Grundlagen für die Erreichung der Unternehmensziele
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Analyse und Kontrolle grundlegender technischer und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge
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Gewährleistung von Einsatzbereitschaft und Funktionsfähigkeit der Betriebsmittel durch Abschluss von Wartungsverträgen und Überwachung der Instandhaltungsmaßnahmen
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Sicherstellung der Maschinen- und Anlagenauslastung
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Planung und Steuerung des Mitarbeitereinsatzes
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Festlegung von Qualitätsstandards und Durchführung der Qualitätskontrolle
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Analyse der Fertigungsabläufe und Arbeitsprozesse zur Senkung bzw. Geringhaltung von Kosten, Material- und Energieverbrauch
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Abwägung der Einsparungen bzw. Investitionen
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Beschluss zu Neuanschaffungen von Betriebsmitteln oder zur Einführung neuer Produktionsmethoden
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Mitwirkung bei der Entwicklung neuer Produkte
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Planung und Realisierung von Werbe- und Marketingmaßnahmen
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Durchführung technischer Schulungen für das Personal
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Beteiligung an Personalentscheidungen
Frau Schmidt ist eine dynamische Fach- und Führungspersönlichkeit. Sie identifizierte sich absolut mit ihren Aufgaben und dem Unternehmen. Mit ihrem technischen Verständnis hat sie ihr Aufgabengebiet
sicher bewältigt. Hierauf aufbauend erarbeitete sie gute Lösungen, die sie weitsichtig auf die spezifischen Rahmenbedingungen abstimmte.
Frau Schmidt verfügt über
eine hohe technisch-wirtschaftliche Fachkompetenz und eine reiche Berufserfahrung. Sie war allem Neuen gegenüber sehr
aufgeschlossen. Ihre Arbeitsweise zeichnete sich durch eine hohe Zielstrebigkeit, Sorgfalt und Selbstständigkeit aus. Sie erreichte stets das
gesetzte Umsatzsoll.
____ Sie
brachte alle Voraussetzungen mit, um Mitarbeiter zielgerecht zu motivieren. Sie bewies daher
bei allen Konflikten Stehvermögen. Mit den Leistungen von Frau Schmidt waren wir
insgesamt in jeder Hinsicht zufrieden.
ihr Verhalten gegenüber
Kollegen, Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit
einwandfrei. Sie verhielt sich gegenüber unseren Kunden und Partnern immer
freundlich und korrekt. Sie übte und akzeptierte sachliche
Kritik. Hervorzuheben ist ihre absolute Vertrauenswürdigkeit.
Das Arbeitsverhältnis endet am 31.12.2012 im
gegenseitigen Einvernehmen. Wir
bedauern ihr Ausscheiden und wünschen Frau Schmidt für die Zukunft
alles erdenklich Gute.
Berlin,
31.01.2013
Richard Stolz