Sie benötigen das Zeugnis kurzfristig und wünschen einen umgehenden Beginn der Bearbeitung mit möglichst geringer Vorarbeit Ihrerseits? Dann kontaktieren Sie unsere Auftragsannahme bitte jetzt unter Tel: 030/ 420 285 24 oder kontakt@arbeitszeugnis.de
- Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
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Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Werktage (abhängig von der Auftragslage). Eine schnellere Bearbeitung ist im "Express-Service" innerhalb von 48 Stunden für zusätzlich 39,90 €
möglich. Sie können diese Option am Ende des Beurteilungsbogens auswählen oder bei der Auftragserteilung angeben.
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- Wer erstellt das Zeugnis? Welche Kompetenz haben die Zeugnisschreiber?
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Eine ausführliche Darstellung unseres Teams und unserer Firmengeschichte finden Sie hier im Abschnitt Wir über uns. Seit dem Jahre 2000 hat unser Team, das im Kern aus Thomas Redekop, Klaus Schiller, Dr. Holger Münch und Gunnar Szymaniak besteht, mehr als 20.000 Arbeitszeugnisse analysiert, überarbeitet oder neu erstellt. Unsere im Jahre 2007 eingeführte Feedback- und Bewertungsseite haben bereits mehrere tausend Auftraggeber genutzt, um über ihre Erfahrungen mit den von uns analysierten oder erstellten Arbeitszeugnissen zu berichten. Renommierte TV-Sendungen wie der ARD Ratgeber "Job & Karriere" und das ZDF-Magazin "WISO", Zeitungen wie die FAZ sowie Zeitschriften wie SPIEGEL und BRIGITTE haben über unseren Service und unsere Aufklärungsarbeit in Sachen Zeugniscode berichtet.
Wiederholt war arbeitszeugnis.de auch Thema von Sendungen des Rundfunks (z.B. Deutschlandfunk 2004 und Deutschlandradio 2009). Die Beiträge sind online abrufbar, u.a. durch Klick auf die Logos rechts.
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- Welche Garantie habe ich, dass der Arbeitgeber das Zeugnis akzeptiert?
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Wir empfehlen, sich vorab mit dem Arbeitgeber darüber abzustimmen, dass Sie einen Zeugnisentwurf bzw. eine überarbeitete Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einreichen möchten. Wir beraten und betreuen Sie auf Wunsch gerne bis zur erfolgreichen Unterzeichnung, einschließlich der Umsetzung aller Änderungswünsche des Arbeitgebers (siehe Zusatzleistungen im Beurteilungsbogen oder im Auftragsformular). Die sehr hohe Akzeptanz auf Arbeitgeberseite zeigt sich auch durch unsere Feedbackseite, auf der mehrere tausend Auftraggeber über die Akzeptanz von Zeugnissen bzw. Zeugnis-Änderungswünschen durch Arbeitgeber berichten.
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- Ist es nicht alleinige Aufgaben und Pflicht des Arbeitgebers, ein wohlwollendes Zeugnis zu erstellen?
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Jeder Arbeitnehmer ist berechtigt, einen eigenen Zeugnis-Vorschlag einzureichen. Aus drei Gründen ist es sinnvoll, dieses Recht in Anspruch zu nehmen:
1) In kleineren Unternehmen fehlt oft die Sachkompetenz in der Zeugnisschreibung. Fehler, z.B. prägnante Lücken, werden später aber zu Lasten des Arbeitnehmers gedeutet.
2) In größeren Unternehmen werden Zeugnisse in der Personalabteilung oftmals mithilfe von Software erstellt, die unabhängig vom Qualifikationsprofil des Berufes nur noch pauschale, allseits bekannte Textbausteine aneinander reiht. Der Aussteller des Zeugnissen kennt die zu beurteilende Person nicht persönlich. Die Aussagekraft eines solchen Zeugnisses ist sehr gering.
3) Verwaltungsvorgänge wie die Zeugnisschreibung, die einem Arbeitgeber keinerlei Nutzen bringen, sind stark rationalisiert und werden eher unmotiviert vollzogen. Dies merkt man dem Ergebnis an. Ein Arbeitnehmer hat ein weitaus größeres Interesse an einem aussagekräftigen Zeugnis als der Arbeitgeber und sollte diese Motivation ebenso mit in den Prozess der Zeugnisschreibung einbringen wie die Detailkenntnisse - denn niemand kennt die gestellten Anforderungen und erzielten Erfolge so gut wie der Stelleninhaber selbst.
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- Muss man "Zeugnisexperte" sein, um ein Zeugnis zu erstellen? Kann ein Arbeitnehmer nicht auch ohne professionelle Hilfe einen Eigenentwurf formulieren?
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Aus insgesamt zehn Gründen ist ein Eigenentwurf oder selbst überarbeitetes Zeugnis für Personaler leicht erkennbar. Diese Gründe nennen wir Ihnen in der Rubrik Häufige Fragen.
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- Wie bezahle ich diesen Service der Zeugnis-Erstellung bzw. -Überarbeitung?
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Sie erhalten zusammen mit der neuen Zeugnisfassung eine Rechnung. Beide Dokumente werden in der Regel per E-Mail versendet, aber auch eine Zusendung per Post oder Fax an Sie ist natürlich möglich. Eine Vorabüberweisung wird nur bei Aufträgen aus dem Ausland erbeten. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich.
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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 030/ 420 285 24 oder per E-Mail unter kontakt@arbeitszeugnis.de zur Verfügung.