Prokura im Arbeitszeugnis

Gerichtsurteile zur Prokura im Arbeitszeugnis:

Prokura im Arbeitszeugnis (1 Urteil)

Bestand einer Prokura nicht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses, so hat der Arbeitnehmer nur Anspruch auf den Hinweis der Prokura unter exakter Zeitangabe, also unter Angabe von Beginn und Ende der Prokura. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf eine zeitlich unbestimmte Erwähnung der Prokura, wenn während 38 Monaten die Prokura 8 Monate nicht bestand.
- LAG Baden-Württemberg 19.6.1992 - 15 Sa 19/92

 
 

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